© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 17/18 / 20. April 2018

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Gericht verbietet Löschung von Beitrag

BERLIN. Erstmals hat ein deutsches Gericht Facebook verboten, einen Kommentar zu löschen. Ein Berliner hatte vor dem Landgericht der Hauptstadt gegen die Löschung seines Kommentars geklagt und Recht bekommen. Das Urteil stammt bereits vom 23. März, wurde Facebook aber noch nicht zugestellt, berichtet die WAZ. Der Nutzer hatte demnach Anfang Januar auf seinem Profil geschrieben: „Die Deutschen verblöden immer mehr. Kein Wunder, werden sie doch von linken Systemmedien mit Fake-News über ‘Facharbeiter’, sinkende Arbeitslosenzahlen oder Trump täglich zugemüllt.“ Kurz darauf wurde der Beitrag gelöscht und der Autor für 30 Tage gesperrt. Der Hamburger Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel, der den Kläger vor Gericht vertreten hatte, kommentierte die Entscheidung auf Twitter: „Wir haben einstweilige Verfügung gegen Facebook erwirkt. Löschung und Sperrung verboten. Erste derartige Gerichtsentscheidung in Deutschland. Endlich haben Nutzer eine Handhabe gegen die Willkür. Und Löschwelle durch Netz-DG könnte begrenzt werden.“ (tb)





WDR-Affäre zieht weitere Kreise

Köln. Im Fall der Belästigungsvorwürfe beim WDR (JF 16/18) hat der Spiegel schwere Vorwürfe gegen die Führungsspitze der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt erhoben. Demnach waren die damalige Intendantin Monika Piel, die heutige Leiterin des ARD-Hauptstadtstudios Tina Hassel und der heutige Fernsehdirektor Jörg Schönenborn informiert. Schönenborn soll als damaliger Chefredakteur einen der beschuldigten Journalisten befördert und einen anderen auf begehrte Korrespondentenstellen entsendet haben, obwohl er von den Vorwürfen gegen die Männer wußte. Der WDR erklärte, die „damalige Geschäftsleitung“ sei „den betreffenden anonymen Hinweisen intensiv und sorgfältig nachgegangen“. Die Anschuldigungen hätten sich „weder entkräften noch belegen“ lassen. Schönenborn habe die Untersuchungsergebnisse gekannt und sich mit der zuständigen Abteilungsleiterin Tina Hassel ausgetauscht. Diese sieht damals wie heute „keine verwendbaren Erkenntnisse“, die „konkrete Maßnahmen“ gerechtfertigt hätten. (gb)