© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 14/18 / 30. März 2018

Ländersache: Brandenburg
Grauzone in Buntland
Christian Vollradt

Kein Verbot, aber  doch ein erhobener Zeigefinger: Der parlamentarische Beratungsdienst des Brandenburger Landtags hat in einem Gutachten festgestellt und kritisiert, daß öffentliche Mittel einseitig gegen die AfD verwendet worden sind. Rückblick: Der Verein gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit und die von ihm mitgetragenen Organisationen „Aktionsbündnis Brandenburg“ und „Tolerantes Brandenburg“ erhalten jährlich eine Zuwendung in Höhe von 240.000 Euro aus Steuergeldern des Landes. 

Mit diesem Geld wurden im vergangenen Jahr unter anderem eine Broschüre über die AfD mit dem Titel „Die neue Partei am rechten Rand“ sowie ein Plakat mit der Überschrift „Bunt statt Grauland“ finanziert. Dieses zeigt einen grauen Anzug, aus dem anstelle des Kopfes ein bunter Blumenstrauß wächst. Unverkennbar eine Anspielung auf den AfD-Politiker und damaligen Fraktionschef im Potsdamer Landtag, Alexander Gauland, dessen Vorliebe für britischen Tweed allgemein bekannt ist. Darunter steht  „Schöner leben ohne Nazis“. Mit im Boot bei der Aktion der Ring politischer Jugend Brandenburg, ein Zusammenschluß aus den Jugendverbänden der Parteien SPD, CDU, Linkspartei, Grüne und FDP. 

In den Augen der Landtagsgutachter war das parteiisch und zielte als Anti-Werbung ausschließlich auf die AfD ab. Die Kampagne „ergreift inhaltlich negativ (und mit zum Teil abwertendem Unterton) Partei“, heißt es im 95 Seiten umfassenden Text der Prüfer, die auf Antrag der AfD-Fraktion tätig wurden. Wären Broschüre und Plakataktion vom Land selbst in Auftrag gegeben worden, hätte „dies eine gravierende Verletzung der staatlichen Neutralitätspflicht“ dargestellt, und „die mit ihr einhergehende Gefahr einer Beeinträchtigung der Wahlerfolgschancen“ der AfD wäre „nicht von der Hand zu weisen“ gewesen. 

Rechtlich gebe es an der Förderung des Bündnisses allerdings deswegen nichts zu beanstanden, da für das Land die Verwendung der Mittel für diese parteiischen Zwecke nicht vorhersehbar gewesen sei. Aber, so mahnen die zur Neutralität verpflichteten Juristen, „wird das Land dazu gehalten sein, den Verein als unmittelbaren Zuwendungsempfänger für die Zukunft darauf festzulegen, die Fördermittel (die hieraus finanzierte personelle und sächliche Ausstattung des als Geschäftsstelle des Aktionsbündnisses agierenden Vereins) nicht dazu zu nutzen, gegen (nicht verfassungsfeindliche) politische Parteien gerichtete Aktionen durchzuführen oder zu unterstützen.“

Die AfD-Fraktion im brandenburgischen Landtag sieht sich durch das Gutachten in ihrer Auffassung bestätigt, daß das Plakat „eine klare Verleumdung“ Gaulands darstelle. „Eine solche Diffamierung mit Steuergeld zu finanzieren, hat nichts mit Demokratie zu tun“, sagte der rechtspolitische Sprecher der Fraktion, Thomas Jung. 

Für das Aktionsbündnis dagegen steht im Vordergrund, daß das Gutachten kein verfassungswidriges Verhalten festgestellt hat. Die Vorsitzende, Anna Spangenberg, teilte mit, man werde „weiterhin über Rassismus und Fremdenfeindlichkeit aufklären“. Das richte sich gar nicht in erster Linie gegen die AfD. Entsprechende Vorfälle hätten sich allerdings in dieser Partei gehäuft und die distanziere sich nicht genug von rechtsextremen Ausfällen ihrer Mitglieder, behauptet Spangenberg.