© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 12/18 / 16. März 2018

Meldungen

Verwaltungsrichter kritisiert Kirchenasyl

DÜSSELDORF. Durch die Gewährung von Kirchenasyl werden staatliche Organe rechtswidrig behindert und Gerichtsurteile mißachtet. Diese Ansicht vertrat der Präsident des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, Andreas Heusch, auf der Jahrespressekonferenz des Gerichts am 9. März in Düsseldorf. Die Regierungen des Bundes und der Länder müßten gegen die zunehmende Zahl von Kirchenasyl-Fällen vorgehen, forderte der Jurist. Es sei nicht hinnehmbar, daß für „die Kirchen und ihre Funktionäre“ ein Sonderrecht gelte und sie „dabei auch noch eine höhere Moral für sich beanspruchen“. In Asylprozessen machten die Richter an seinem Gericht immer öfter die Erfahrung, daß Kirchengemeinden durch die Gewährung von Kirchenasyl gezielt daran mitwirkten, gesetzliche Fristen verstreichen zu lassen. Das gelte vor allem für sogenannte „Dublin-Verfahren“. Nach dem „Dublin-Abkommen“ der Europäischen Union müssen Asylsuchende ihren Antrag grundsätzlich in dem Mitgliedsland stellen, in das sie zuerst eingereist sind. Wenn sie nach Deutschland weitergereist sind, dürfen sie aber nur in das Erstaufnahmeland zurückgeschickt werden, wenn ein Gericht es innerhalb von sechs Monaten anordnet. Sonst findet das Asylverfahren in der Regel hierzulande statt. In manchen Fällen versuchten Gemeinden auch, durch das Kirchenasyl rechtskräftig angeordnete Abschiebungen zu verhindern, kritisierte Heusch. Die Evangelische Kirche im Rheinland wies die Kritik des Verwaltungsgerichtspräsidenten zurück. (idea/JF)





Denkmalschutz-Stiftung fördert 360 Objekte

BONN. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz hat für dieses Jahr bereits über 360 Sanierungsobjekten ihre Unterstützung zugesagt. Dafür stehen bisher 12,5 Millionen zur Verfügung. Das geht aus dem Jahresförderprogramm 2018 hervor. Dazu gehören unter anderem die bröckelnde Beethovenhalle in Bonn, das Brentanohaus in der hessischen Stadt Oestrich-Winkel als Zentrum der Rheinromantik, die ehemalige Heeresversuchsanstalt in Peenemünde als Industriedenkmal, der Turm des Freiburger Münster, die Kaiser-Wilhelm-Gedächtnis-Kirche in Berlin sowie diverse Burgen, Schlösser, Herren- und Gutshäuser, Parks und Dorfkirchen. Auch die heute als Museumsschiff in Stralsund liegende Gorch Fock (I) müsse dringend instandgesetzt werden. Zuwendungen an die gemeinnützige Stiftung sind steuerlich begünstigt. (tha)

 www.denkmalschutz.de





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