© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 10/18 / 02. März 2018

Bundesverwaltungsgericht erlaubt weitere Fahrverbote
Konjunkturprogramm
Jörg Fischer

Es kam wie erwartet: Das Bundesverwaltungsgericht (BVerG) erlaubt Fahrverbote in Städten für Dieselautos unterhalb der Schadstoffklasse Euro 6. Und nicht nur das: Auch Benziner unterhalb der Euro-3-Norm dürfen ausgesperrt werden, wie aus dem Urteil zur Umweltzone Stuttgart hervorgeht. Lediglich Euro-5-Diesel haben wegen der „Verhältnismäßigkeit“ eine Gnadenfrist bis September 2019. Nun auf den Abmahnverein Deutsche Umwelthilfe oder die Richter einzuprügeln lenkt nur ab. Die DUH nutzt gerissen die gewährten Klagerechte, und das BVerG muß sich an die schwarzgelbgrünroten Gesetze halten.

Angeblich dient alles dem Umwelt-, Klima- oder Gesundheitsschutz. Doch wie bei der Energiewende, der „Dämmverordnung“ (EnEV) oder dem Glühlampenverbot geht es in Wahrheit nur um neue Konjunkturprogramme für die jeweilige Lobby – immer zwangsfinanziert vom Normalbürger. Und wie bei den vor zehn Jahren eingeführten Umweltzonen sind auch diesmal nur diejenigen betroffen, die sich nicht alle drei Jahre einen Neuwagen leasen oder kaufen können. Schon damals verbesserte sich die Stadtluft kaum – doch die Autoindustrie konnte ihre Schummeldiesel verkaufen. So wird es auch diesmal sein.

Urteile des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 7 C 26.16 bzw. 7 C 30.17):  www.bverwg.de