© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 07/18 / 09. Februar 2018

Meldungen

Rundfunkrat lobt umstrittenen KiKA-Film

FRANKFURT AM MAIN. Der Programmausschuß des Hessischen Rundfunks hat die Kritik an dem vom Kinderkanal (KiKA) produzierten Film „Malvina, Diaa und die Liebe“ (JF 03/18) zurückgewiesen. Es habe eine zweistündige Diskussion über den Film gegeben, teilte der Rundfunkrats-Vorsitzende Rolf Müller der Frankfurter Allgemeinen Zeitung mit. Die Zustimmung zu dem Stück sei einmütig gewesen. „Unisono“ sei die Qualität des Beitrags hervorgehoben und der Vorwurf vermeintlicher Manipulation zurückgewiesen worden. Die Debatte um den Film habe mitunter „Züge einer Hetzkampagne“ angenommen, so Müller. (ha)





Chefredakteurin Tanit Koch verläßt „Bild“

BERLIN. Nach zwei Jahren als Chefredakteurin hat Tanit Koch ihre Position an der Spitze von Europas größter Boulevardzeitung geräumt. Die Journalistin wird zum 28. Februar auf eigenen Wunsch aus dem Unternehmen ausscheiden, teilte die Bild-Zeitung mit. Mit der Personalie endet ein seit Monaten währender Machtkampf zwischen der 40jährigen und dem Vorsitzenden der Chefredakteure, Julian Reichelt. Das Verhältnis zwischen den beiden galt seit längerem als höchst problematisch. „Wenn zwei Menschen professionell nicht harmonieren, läßt sich das eine Zeitlang durch Kompromisse ausgleichen. 2017 war davon geprägt, bis meine Kompromißbereitschaft an ihre Grenzen gelangte“, schrieb Koch in einer internen E-Mail an die Mitarbeiter der Redaktion. (ha)





Länder einigen sich nicht auf Telemedienauftrag 

MAGDEBURG. Die Ministerpräsidenten der Länder konnten sich auf ihrer Konferenz am 1. Februar nicht auf eine Änderung des Telemedienauftrages von ARD, ZDF und Deutschlandradio einigen. Insbesondere bei der Definition der Presseähnlichkeit der öffentlich-rechtlichen Onlineangebote sowie bei einer möglichen längeren Verweildauer von Serien und Filmen in den Mediatheken bestehen immer noch Differenzen. Die nächste Ministerpräsidentenkonferenz findet am 15. März statt. Unterdessen kündigte der NDR eine Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Köln an, seine „Tagesschau“-App sei rechtswidrig presseähnlich. (gb)