© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 07/18 / 09. Februar 2018

Altersbestimmung bei Flüchtlingen
Röntgen darf kein Tabu sein
Hans-Jürgen Irmer

Ich trete für eine Altersfeststellung bei den Flüchtlingen ein, die vorgeben, minderjährig zu sein. Experten schätzen, daß ein Drittel der als minderjährig registrierten Asylsuchenden älter als 18 Jahre sind – Stichproben und Erfahrungen aus anderen Ländern bestätigen das. Die Unionsfraktion fordert seit langem funktionierende Verfahren zur Altersfeststellung. Das ist nicht zuletzt im Interesse des Steuerzahlers, der die Kosten für minderjährige Flüchtlinge schultern muß.

Rechtliche Möglichkeiten zur Altersfeststellung gibt es schon lange. Diese lassen jedoch zuviel Spielraum oder werden zuwenig genutzt. Jedes der rund 600 Jugendämter in Deutschland kann eigenständig entscheiden, ob und wie das Alter im Zweifelsfall festgestellt werden kann. Bekämen wir endlich die von der Union seit langem geforderten Ankerzentren, könnte dort zentral bei der Einreise eines Flüchtlings das Alter bestimmt werden. Bei fehlenden glaubwürdigen Dokumenten darf auch das Röntgen der Hand kein Tabu sein. Dadurch nehmen wir den Druck von den Kommunen, die teilweise mit der Altersfeststellung überfordert sind oder aus politisch-ideologischen Gründen darauf verzichten, und bekämen darüber hinaus ein einheitliches Verfahren.






Hans-Jürgen Irmer ist direkt gewählter CDU-Bundestagsabgeordneter. Zuvor gehörte er viele Jahre dem Hessischen Landtag an.