© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 06/18 / 02. Februar 2018

Syrer darf Zweitfrau nachholen
Kulturrassismus
Nicolaus Fest

Ein Syrer wandert mit Frau und vier Kindern ein. Dann holt er weitere vier Kinder nach, die er mit einer Zweitfrau hat – und schließlich, wegen des Kindeswohls und mit richterlichem Segen, auch die Mutter. Voll alimentiert lebt er nun mit zwei Frauen, unter klarem Verstoß gegen deutsches Recht. Aber er wird nicht bestraft. Muslime dürfen, was Deutschen verwehrt ist. Vor dem Gesetz ist nicht mehr jeder gleich, ohne Ansehen der Person wird nicht mehr geurteilt. 

Kollisionen unterschiedlicher Wertvorstellungen sind ein altes juristisches Thema. Doch schon zu Studienzeiten des Autors wurde, wer die Ansicht vertrat, daß in Rom gelte, was die Römer richtig fänden, als „Kulturrassist“ verunglimpft. Daß die Anerkennung fremder Normen notwendig die Gleichheit vor dem Gesetz zerstöre, auf eine Zersplitterung des Rechts nach Kulturkreisen hinauslaufe und damit auch Kinderehen, Schächtung und Beschneidungen von Jungen und Mädchen denkbar würden, wurde abgetan. „So weit wird es in Deutschland nie kommen“, meinte mein Professor belustigt. 

Inzwischen ist es so gekommen. Der „Kulturrassismus“ ist in der Rechtsprechung fest etabliert. Allerdings zu Lasten der Deutschen.






Dr. Nicolaus Fest ist Journalist und Jurist. Der frühere stellvertretende Chefredakteur der „Bild am Sonntag“ trat in Berlin für die AfD zur Bundestagswahl an.