© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 04/18 / 19. Januar 2018

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„Scharia-Polizei“: BGH hebt Freisprüche auf

KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof hat die Freisprüche für Mitglieder der Wuppertaler „Scharia-Polizei“ aufgehoben und den Fall zurück ans Landgericht überwiesen. Dieses habe eine rechtsfehlerhafte Abwägung in der Frage getroffen, ob das Tragen von Warnwesten mit der Aufschrift „Scharia-Polizei“ gegen das Uniformverbot verstoße, urteilten die Richter laut der Nachrichtenagentur dpa. Im September 2014 waren die Angeklagten um den Islamisten Sven Lau mit Warnwesten durch Wuppertal patrouilliert. Auf einigen der orangefarbenen Westen stand „Shariah Police“. Das Landgericht Wuppertal sprach die sieben angeklagten Islamisten frei. Die Männer waren wegen Verstoßes gegen das Uniformverbot oder Beihilfe angeklagt. Die Warnwesten seien nicht als Uniform zu werten und von den Männern sei auch keine einschüchternde Wirkung ausgegangen, begründete das Gericht im November 2016 den Freispruch. (tb)