© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 02/18 / 05. Januar 2018

Unbemerktes Sammeln von Nutzerinformationen
Datenschutz: Das Bundeskartellamt kritisiert Facebook / Eine Initiative will an der Macht des sozialen Netzwerks rütteln
Ronald Berthold

Auf eine bisher weitgehend unbekannte Datenfalle von Facebook hat der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt, aufmerksam gemacht. Dabei problematisiert er das externe Datensammeln des Social-Media-Giganten. Nutzer gerieten schon dann in die Fänge des Unternehmens, „wenn man zum Beispiel einen „Gefällt Mir“-Button gar nicht nutzt, aber eine entsprechende Seite aufgerufen hat, in die ein solcher Button eingebettet ist“. 

Dies sei den Nutzern nicht bewußt. Mundt bezweifelt, daß die Nutzer der Datensammelei rechtlich wirksam zustimmten. Auch mit diesem Beispiel begründete Mundt die Einleitung eines Verfahrens gegen die US-Firma. Diese mißbrauche ihre Marktmacht, indem sie unbegrenzt Daten aus Drittquellen sammele und mit den eigenen Nutzerkonten zusammenführe. Eine Entscheidung soll 2018 fallen. Diese könnte ein Verbot der Praxis bedeuten. Als wahrscheinlicher gilt, daß Facebook verpflichtet wird, dies zu unterlassen. 

Unterstützung kommt von Datenschützern. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar begrüßte gegenüber heise online das Vorgehen: „Ich unterstütze nachdrücklich die Initiative des Bundeskartellamtes, marktmachtbezogene Datenschutzverstöße gerade auch mit kartellrechtlichen Mitteln durchzusetzen.“ Datenschutz und der Schutz des Wettbewerbs vor mißbräuchlichem Verhalten bei sozialen Netzwerken seien zwei Seiten einer Medaille. Einerseits sei das Kapitalisieren von gesammelten Nutzerinformationen grundlegend für den wirtschaftlichen Erfolg eines sozialen Netzwerks. Andererseits sei die Marktmacht, mit der viele Nutzer gewonnen werden, der Schlüssel, um die rechtlichen Bedingungen durchzusetzen, mit der die Daten erhoben werden.

An dieser Macht möchte der mit seinen Klagen gegen Facebook bekannt gewordene Max Schrems (Interview JF 11/14) mit seiner Initiative „Noyb“ rütteln. Er will ermöglichen, daß Nutzer mit Sammelklagen ihre Rechte durchsetzen können. So etwas ist bisher vor allem aus den USA bekannt und führt zum Teil zu horrenden Strafzahlungen. 

Seine Organisation soll die erweiterten Rechte der ab Mai 2018 geltenden EU-Datenschutzgrundverordnung im Sinne der Nutzer mit Leben füllen. Die englische Abkürzung Noyb steht auf deutsch für „Geht dich nichts an“. Bisher zahle es sich für Unternehmen aus, sich „nicht ans Recht zu halten“. Das werde sich nun ändern.