© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 02/18 / 05. Januar 2018

Die Ehe für alle, eine Option gegen das Grundgesetz
Normalität behaupten
(dg)

Axel von Campenhausen, Doyen des Kirchenrechts und langjähriger Leiter des Kirchenrechtlichen Instituts der EKD, hält die im Sommer im Bundestag rasch abgenickte „Ehe für alle“ für eine „Option gegen das Grundgesetz“ (zeitzeichen, 10/2017). Als verfassungsrechtlich problematisch sei die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare zugleich ein Musterbeispiel für den selbstzerstörerischen Umgang der politischen Klasse mit den überlieferten kulturellen Voraussetzungen, von denen der Staat Bundesrepublik Deutschland lebe, ohne sie beherrschen und selbst hervorbringen zu können. Ungeachtet der „angesagten“, Rechtsklarheit schaffenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, sollten die Kirchen daher nicht aufhören, die Ehe von Mann und Frau als die dem Menschen bestimmte Ordnung, als „Regelfall und Normalität zu behaupten“ und in Predigt und Lehre jedermann zu empfehlen. Zumal ein solches Gesetz in der sozialen Wirklichkeit keine „grundstürzenden Veränderungen“ bewirken werde. Denn die Gemeinschaft Gleichgeschlechtlicher könne sich nun zwar Ehe nennen. Aber unter dem besonderen Schutz von Artikel 6 Grundgesetz stehe weiterhin nur die Ehe von Mann und Frau, die allein in der Lage ist, die Generationsfolge und damit den Fortbestand des Staates zu sichern. 


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