© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 49/17 / 01. Dezember 2017

EU-Rechtsausschuß stärkt das Territorialprinzip
Geoblocking: Die Brüsseler Abgeordneten verhindern damit einen grenzüberschreitenden Mediatheken-Zugriff
Ronald Berthold

Unter dem sogenannten Geoblocking leiden bisher vor allem Fußball-Fans. Haben Sie das Abo eines Privatsenders wie Sky gekauft, können sie die Spiele nur in Deutschland oder Österreich schauen. Da nutzt es auch nichts, daß sie für die Online-Nutzung bezahlt haben; der Bildschirm bleibt im Ausland dunkel. 

Doch dieses Territorialprinzip gilt auch für Filme. Für jedes Land müssen die Rechte einzeln erworben werden. Und nur dort kann der Streifen gesehen werden. Das wollten Sozialisten und Liberale im europäischen Parlament nun aufweichen und eine EU-Lizenz durchsetzen. Sie sind gescheitert.

Die europäische Filmindustrie war gegen den Antrag Sturm gelaufen. Sie argumentiert zwar, Filme und Serien seien ein regionales Kulturprodukt und sie würden automatisch globalisiert, wenn sie auch im Ausland um Zuschauer zu kämpfen hätten. Doch in Wirklichkeit geht es ums Geld. Bisher müssen deutsche Sender die Lizenzen ausländischer Fernsehmacher erwerben, um die Produktionen zeigen zu können. Nur dann können Deutsche zuschauen – auf ausländische Mediatheken haben sie keinen Zugriff.

Die Filmindustrie kann ihre Produkte in jedes einzelne EU-Land verkaufen. Dabei bleibt es nun, so hat es der Rechtsausschuß des europäischen Parlaments entschieden. Hätte sich der Antrag durchgesetzt, hätten Deutsche jede französische oder italienische Produktion über die ausländischen Mediatheken auch hierzulande schauen können. Befürworter wie die Süddeutsche Zeitung argumentierten mit dem „europäischen Gedanken“.

Daß sie dabei nur eine Minderheit im Auge haben, scheint offensichtlich. Denn welcher Normalbürger schaut sich eine unsynchronisierte Serie aus Portugal, Dänemark oder Frankreich an? 

Das Wehklagen über das Aufrechterhalten des Geoblockings bezieht sich auf eine minimale mehrsprachige Elite. Auch wenn die europäische Linke und zahlreiche deutsche Medien nun den Verbraucherschutz zu Grabe getragen sehen, bleiben 99 Prozent der Verbraucher von der Beibehaltung des Territorialprinzips unberührt.

Auch die dramatisch vorgetragene Sorge der Filmindustrie, die die Vielfalt bedroht sah, ist vor diesem Hintergrund überhöht. Wichtig wäre gewesen, an europäischen Lizenzrechten zu feilen, für die der Zuschauer bei einem Sender in seinem Land bezahlt hat – wie bei Sport­übertragungen.