© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 47/17 / 17. November 2017

Zwei Wochen Zeit für ein solides Angebot
Irland, Nordirland und der Brexit: Um die offene Grenze, einen der Vorzüge des Friedensprozesses, wird hart gerungen
Daniel Körtel

Abgesehen von Großbritannien wäre kein EU-Land stärker vom Brexit betroffen als Irland. Als einziges EU-Mitglied ist es über Nordirland direkt mit einer gemeinsamen Grenze mit dem Königreich verbunden. Die offene Grenze ist einer der Vorzüge des nordirischen Friedensprozesses, der die wirtschaftliche und politische Verflechtung beider Teile der Grünen Insel intensivierte. 

Viele der durch das Karfreitagsabkommen von 1998 gestarteten Programme und gegründeten Institutionen sind per EU-Recht untermauert. Sowohl auf nordirischer Seite, wo eine Mehrheit gegen den Brexit votierte, als auch in der Republik besteht die große Sorge, der Brexit könne in die Rückkehr einer „harten Grenze“ mit Zoll- und Grenzstationen münden.

Die Zukunft dieser Grenze ist neben den Bürgerrechten und dem britischen „Trennungsgeld“ für die EU eines der Kapitel in den Scheidungsverhandlungen zwischen der EU und Großbritannien. Phase eins, in der diese Punkte abgearbeitet werden sollen, endet im Dezember, bevor das künftige Verhältnis beider Parteien ausgehandelt werden soll. Die Beibehaltung der gemeinsamen Reisefreizügigkeit, die irischen und britischen Staatsbürgern den Grenzübertritt mit minimaler Identifikation erlaubt, gilt inzwischen als gesichert. 

Widersprüchliche Signale aus Brüssel

Was die Grenze zu Irland anbelangt, betont London stets sein Interesse an einer Regelung „ohne harte Infrastruktur“. Auf dem Tisch liegt der Vorschlag der EU, daß Nordirland im Rahmen einer ganzheitlichen Lösung für Irland auch nach dem Brexit in der Zollunion und dem Binnenmarkt der EU verbleibe. Dies steht jedoch im scharfen Gegensatz zur Position der britischen Regierung und der nordirischen Unionisten, die die regierenden Tories stützen. Irlands Ministerpräsident Leo Varadkar erklärte, daß es nun an der britischen Seite liege, einen Gegenvorschlag zur Vermeidung einer harten Grenze zu unterbreiten.

Ob offene oder harte Grenze – beides sind Optionen, die beim gegenwärtigen Stand der Verhandlungen möglich sind. Aus Brüssel kommen widersprüchliche Signale darüber, was gegenwärtig unter dem schwammigen Begriff des „ausreichenden Fortschritts“ zu verstehen ist, der erst die nächste Phase ermöglicht.

Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem britischen Brexit-Minister David Davis erklärte am vergangenen Freitag in Brüssel der EU-Chefunterhändler Michael Barnier, daß Großbritannien zwei Wochen Zeit habe, ein neues und solides Angebot für sein „Trennungsgeld“ an die EU vorzulegen. Die hierfür veranschlagte Summe wird auf 60 Milliarden Euro geschätzt. Sollte die britische Seite diese Frist verstreichen lassen, droht eine Verschiebung der Entscheidung über den Eintritt in Phase zwei auf den nächsten März. Eine nur auf Nordirland bezogene Ausnahmeregelung zum Binnenmarkt und zur Zollunion schloß Davis weiterhin kategorisch aus.

Varadkar, der hartnäckig auf einer Übereinkunft für Gesamt-Irland beharrt, erinnerte an die Zusicherung der britischen Premierministerin Theresa May, sie wolle keine harte Grenze. Bei allem Optimismus bereitete er die Iren angesichts der gegenwärtigen innenpolitischen Konfusion in London auf ein Scheitern der Gespräche vor. Deutlicher wurde Barnier, der erklärte, daß die EU für den Fall eines Kollapses der Austrittsverhandlungen bereits einen Notfallplan entwerfe. Für diesen Fall würde Großbritannien – vergleichbar mit China – ab dem 29. März 2019 auf die Bedingungen der Welthandelsorganisation WTO zurückfallen.