© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 46/17 / 10. November 2017

AfD-Politiker verliert Rechtsstreit
Gesellschaftliche Ächtung
Thorsten Hinz

AfD-Nachwuchspolitiker Lars Steinke aus Niedersachsen wurde laut Amtsgericht Göttingen die Wohnung zu Recht gekündigt. Er hatte der Vermieterin seine – absolut legalen – politischen Aktivitäten verschwiegen, die ihn zum Anschlagsziel machen könnten. Faktisch konzediert die dritte Staatsgewalt linken Gewalttätern das Recht, öffentliche Normen zu setzen, deren Übertretung zur gesellschaftlichen Ächtung der Person führen. Unter diesen Umständen schrumpfen die Grundrechte Andersdenkender zu Gnadenerweisen, die jederzeit suspendiert werden können. 

Für vermeintlich falsch Gesinnte gehören berufliche Nachteile und soziale Stigmatisierung zum Alltag, doch dieser Fall hat eine besondere Qualität: Die Wohnung ist der privateste Bezirk eines Menschen. Sie ihm zu entziehen bedeutet, ihn obdach- und friedlos, vogelfrei, zu machen. 

Im nachrevolutionären Rußland gab es die „Lischenzy“, die Entrechteten: Ehemalige Beamte, Offiziere, Geistliche, Akademiker, denen das Wahlrecht und andere Bürgerrechte wie der Zugang zu Schulen, kommunalen Wohnungen und Lebensmittelkarten verwehrt waren. 

Gegen vergleichbare Entwicklungen hierzulande kann man sich vor den höheren Instanzen des Rechtsstaates wehren. Gleichzeitig muß man sich darauf einstellen, daß wir in dessen Schrumpfungsphase leben.