© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 45/17 / 03. November 2017

Meldungen

EU-Rechte bei neuem Grenzsystem gespalten  

Straßburg. Das EU-Parlament hat ein gemeinsames elektronisches System zur Beschleunigung der Grenzkontrollen im Schengen-Raum sowie zur Registrierung aller reisenden Nicht-EU-Bürger verabschiedet. Das neue Einreise- und Ausreisesystem (EES) soll Informationen (Name, Fingerabdrücke, Gesichtsbild, Datum, Ort) über Einreise, Ausreise sowie die Einreiseverweigerungsdaten von Drittstaatsangehörigen registrieren. Das System soll das manuelle Abstempeln von Pässen ablösen. Gleichzeitig soll es leichter werden, Aufenthaltsüberzieher zu erkennen und Dokumenten- und Identitätsbetrug zu bekämpfen. Die Daten werden für drei Jahre und für Aufenthaltsüberzieher fünf Jahre lang gespeichert und können zur Verhinderung, Aufdeckung oder Untersuchung terroristischer oder sonstiger schwerwiegender Straftaten herangezogen werden. Der Gesetzentwurf wurde mit 477 Stimmen bei 139 Gegenstimmen und 50 Enthaltungen angenommen. In der EU-kritischen Fraktion „Europa der Nationen und der Freiheit“ (ENF) stimmten die Vertreter der FPÖ mit Ja, die der Lega Nord enthielten sich, und die EU-Abgeordneten des Front National, der niederländischen Partei für die Freiheit (PVV) und des Vlaams Belang votierten dagegen. ENF-Mitglied Auke Zijlstra (PVV) bezeichnete das EES als „Litanei von Gesetzen“, die die Souveränität der EU-Mitgliedstaaten weiter aushöhle. Terroristen würden auch weiterhin ohne Probleme über das Mittelmeer anlanden. Das EES, so Zijlstra weiter, koste lediglich enorm viel Geld, löse aber keinesfalls die Probleme der illegalen Einreise und der Organisierten Kriminalität. Das System, dessen Kosten auf 480 Millionen Euro veranschlagt werden, soll voraussichtlich im Jahr 2020 einsatzbereit sein. (ctw)





Frist verstrichen – Iraner darf in Österreich bleiben

Luxemburg. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat Österreich im Streit um die Zuständigkeit für Asylverfahren innerhalb der Dublin-III-Verordnung verurteilt. Der Iraner Majid Shiri, der über Bulgarien in die EU, respektive nach Österreich eingereist war, hat damit erreicht, daß er nicht nach Bulgarien ausgewiesen werden darf. Für das Asylverfahren, so der EuGH, sei nun Österreich zuständig, da es die Überstellung des Iraners nicht innerhalb der Sechsmonatsfrist durchgeführt habe. Dabei sei nicht extra erforderlich, daß der zuständige EU-Staat – in diesem Fall Bulgarien – die Wiederaufnahme des Asylwerbers abgelehnt habe oder nicht. Der EuGH unterstrich zudem, daß sich eine Person, die internationalen Schutz beantragt habe, auf die Frist berufen könne. Dies gelte unabhängig von der Frage, ob sie vor oder nach dem Erlaß der  Überstellungsentscheidung abgelaufen sei. (ctw)