© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 45/17 / 03. November 2017

Meldungen

AfD fordert Klage gegen EZB-Anleihenkäufe 

berlin. Die Fraktion der AfD im Bundestag hat die Bundesregierung aufgefordert, vor dem Europäischen Gerichtshof gegen sämtliche Beschlüsse der Europäischen Zentralbank (EZB) seit Anfang 2015 zum Ankauf von Staats- und Unternehmensanleihen sowie von Derivaten zu klagen. Die Fraktion schreibt in ihrem Antrag, die von den europäischen Verträgen und durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aufgestellten Bedingungen würden „durch die aktuelle Politik der gewaltigen“ Anleihenkaufprogramme verletzt. Verwiesen wird auch darauf, daß inzwischen selbst das „sehr Euro- und EU-freundliche Bundesverfassungsgericht gravierende Bedenken“ im Hinblick auf das deutsche Verfassungsrecht wie auch auf die europäischen Verträge von Maastricht und Lissabon geäußert habe. In Absprache mit dem deutschen Vertreter im EZB-Rat solle die Bundesregierung zudem das sofortige Auslaufen der Anleihenkaufprogramme „unmißverständlich anmahnen“. Die Bundesregierung wird aufgefordert, „insbesondere Frankreich über alle verfügbaren Kanäle der Bundesregierung und über die EU-Institutionen glaubhaft und frühzeitig zu signalisieren, daß Deutschland auch auf finanziellem Gebiet seine Souveränität künftig nicht mehr zu großen Teilen ‘europäisieren’ und damit aufgeben wird“. (vo)





Fast kein Gefährder trägt elektronische Fußfessel 

BERLIN. Die Sicherheitsbehörden haben bislang kaum Gebrauch von der Möglichkeit gemacht, islamistische Gefährder durch eine elektronische Fußfessel zu überwachen. Von den derzeit 705 bekannten Gefährdern seien nur zwei mit einem solchen Gerät versehen, berichtete die Süddeutsche Zeitung. Nach dem islamistischen Attentat auf dem Breitscheidplatz im vergangenen Dezember hatten sich CDU und SPD in einer Änderung des Bundeskriminalamtgesetzes darauf geeinigt, Gefährder künftig mit elektronischen Fußfesseln zu überwachen. Dem Bericht zufolge hat bislang lediglich Bayern den Plan umgesetzt. Hier hat die Polizei gegen zwei islamistische Gefährder erfolgreich Fußfessel-Anträge bei Gericht gestellt. Aktuell listen die Behörden 705 islamistische Gefährder – Personen, denen sie terroristische Anschläge zutrauen. Dazu kommen noch 428 sogenannte relevante Personen im islamistischen Spektrum, die als etwas weniger gefährlich gelten. Kritiker bezweifeln, daß der Einsatz der elektronischen Fußfessel potentielle Terroristen wirklich aufhalten kann. „Bei Pädophilen kann man sinnvoll bestimmte Zonen definieren, die sie nicht betreten sollen – Kindergärten, Spielplätze. Da bringt eine Fußfessel etwas“, sagte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Oliver Malchow. Was die Sinnhaftigkeit der Überwachungsmethode bei Dschihadisten anbelangt, zeigte er sich jedoch skeptisch. (ha)





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