© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 33/17 / 11. August 2017

Urteil der Woche
Gleiches Recht, gleiche Größe für alle
Christian Vollradt

Obwohl sie die vorgebene Mindestgröße unterschreitet, darf eine junge Frau zur Polizei in Nord-rhein-Westfalen. Denn, so das Verwaltungsgericht Düsseldorf, es sei mit dem im Grundgesetz verankerten Prinzip der Bestenauslese unvereinbar, daß für Männer und Frauen unterschiedliche Größenfestlegungen gelten. Für Männer 1,68 Meter, für Frauen 1,63. Das widerspreche dem Grundsatz der Gleichberechtigung. Ausnahmen vom Prinzip der Bestenauslese dürften nicht per Erlaß des Innenministeriums geregelt werden, sondern nur durch ein im parlamentarischen Verfahren erlassenes Gesetz. Weil also die Mindestgröße für Männer unwirksam ist, sei es auch die für Frauen. Der 1,61 Meter großen Anwärterin steht der Polizeidienst nun offen.