© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 31-32/17 / 28. Juli / 04. August 2017

Ermittlungen im Kieler Landtag wegen AfD-Facebook-Post
Kanonen auf Spatzen
Matthias Bäkermann

Am Anfang stand ein Facebook-Posting auf der Seite der AfD in Bayern. Dort hatte ein hitziger Nutzer die in Hamburg marodierende Antifa mit der NS-Sturmabteilung verglichen – und gleich deren SA-Symbol mitgeliefert. Das ist laut Gesetz ein verfassungswidriges Zeichen und damit strafwürdig. Auf der Facebook-Seite der AfD-Schleswig-Holstein wurde dieser Kommentar dann geteilt. Es stellt sich nun die Frage, ob die Kieler Staatsanwaltschaft danach nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen hat oder gar politisch motiviert vorging. 

Ob nämlich für die Verfolgung dieses Deliktes eine Aufhebung der parlamentarischen Immunität des AfD-Abgeordneten Volker Schnurrbusch tatsächlich unumgänglich gewesen ist, weiß vor allem der Kieler Oberstaatsanwalt Axel Bieler. Dieser ist übrigens 2016 im Kontext eines allzu milden Urteils gegen einen kinderschändenden Asylbewerber nicht gerade als harter Hund auffällig geworden. Zwar ist Schnurrbusch als gleichzeitiger Pressesprecher auch Verantwortlicher für die Facebook-Seite und steht somit zu Recht im Fokus der Ermittlungen – immerhin hat sich selbst die eigene Fraktion im Landtag dieser Aktion nicht versperrt. Daß aber Bielers Behörde danach die ganze Kavallerie öffentlichkeitswirksam gegen den AfD-Politker in Gang setzt, um – erstmals seit 27 Jahren im Kieler Landtag – aus einem Abgeordnetenbüro Handys und Computer zu konfiszieren, hat einen üblen politischen Hautgout.