© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 28/17 / 07. Juli 2017

Meldungen

Keine Kampfdrohnen für die Bundeswehr

BERLIN. Die SPD hat die Anschaffung von Kampfdrohnen für die Bundeswehr abgelehnt. Die Voraussetzungen seien nicht erfüllt, sagte SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann. Die SPD sei aber dafür, Aufklärungsdrohnen zu mieten, weil ihr „die Sicherheit der Soldaten wichtig ist“. Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) wollte die Bundeswehr mit Kampfdrohnen des israelischen Typs Heron TP ausstatten. 2025 sollten diese dann durch europäische Kampfdrohnen ersetzt werden, die sich derzeit noch in der Entwicklung befinden. (ls)





Kopftuchverbot: Juristin scheitert mit Eilantrag

KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag einer moslemischen Juristin gegen ein Kopftuchverbot abgelehnt. Die Karlsruher Richter gaben in einer vorläufigen Abwägung der staatlichen Neutralitätspflicht mehr Gewicht als der Religionsfreiheit, teilte das Gericht am Dienstag mit. Eine endgültige Entscheidung stehe jedoch noch aus. „Auch Rechtsreferendare, die als Repräsentanten staatlicher Gewalt auftreten und als solche wahrgenommen werden, haben das staatliche Neutralitätsgebot zu beachten“, argumentierte das Gericht. Das hessische Justizministerium hatte der Rechtsreferendarin mit deutscher und marokkanischer Staatsbürgerschaft verboten, während ihrer Ausbildung mit Kopftuch die Staatsanwaltschaft zu vertreten oder Gerichtsverhandlungen zu führen. Das Bundesverfassungsgericht sah in dem Verbot lediglich einen zeitlich und örtlich begrenzten Eingriff in die Religionsfreiheit. Den Großteil der Ausbildung betreffe das Verbot nicht. (ls)





Bundestag billigt Maas’ „Facebook-Gesetz“ 

BERLIN. Der Bundestag das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) von Justizminister Heiko Maas (SPD) gegen Haßpostings in sozialen Netzwerken vergangenen Freitag mit den Stimmen von Union und SPD beschlossen. Politiker von Linkspartei und Grünen stimmten dagegen. Soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter und Youtube sollen so verpflichtet werden, „offensichtlich“ rechtswidrige Inhalte innerhalb von 24 Stunden zu löschen. Ansonsten drohen empfindliche Geldbußen von bis zu 50 Millionen Euro. Gegen das Gesetz gibt es erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken, da es in die Meinungsfreiheit der Nutzer eingreifen könnte. Dies liegt unter anderem an unbestimmten Begriffen wie „offensichtlich rechtswidrig“. So warnte beispielsweise die CSU-Bundestagsabgeordnete Iris Eberl gegenüber der JUNGEN FREIHEIT: „Das Grundrecht auf die Verbreitung der freien Meinungsäußerung bleibt auf der Strecke.“ Maas verteidigte dagegen das Gesetz am Freitag, mit ihm werde das „digitale Faustrecht im Netz“ beendet. (krk)

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