© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 27/17 / 30. Juni 2017

Meldungen

Staatsanwalt ermittelt wegen Schleusungen 

DRESDEN. Die Staatsanwaltschaft Dresden ermittelt gegen die Dresdner Flüchtlingsorganisation „Mission Lifeline“ wegen des Vorwurfs der Schleusertätigkeit. Gegen zwei Mitglieder des Vereins sei Strafanzeige gestellt worden, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Dresden, Lorenz Haase, auf Anfrage der JUNGEN FREIHEIT. „Der Vorwurf lautet auf Einschleusung von Ausländern über das Mittelmeer“, erläuterte Haase. Wann und wo genau die Ausländer nach Europa eingeschleust worden sein sollen und wie viele, wollte er mit Rücksicht auf die Ermittlungen jedoch nicht sagen. Auf Twitter hatte die Organisation allerdings bereits angekündigt, den Termin nicht wahrzunehmen. Der Vorwurf sei „absurd“. Bei einer Verurteilung drohen den Beschuldigten Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren. In besonders schweren Fällen wie dem gewerbsmäßigen Schleusen sieht das Gesetz sogar Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren vor. Gegen mehrere Flüchtlingsorganisationen ist in den vergangenen Monaten immer wieder der Vorwurf erhoben worden, sie würden durch ihre Tätigkeit im Mittelmeer das Geschäft der Schleuser erledigen und Flüchtlinge dazu animieren, den Weg über das Mittelmeer nach Europa zu wagen. (krk)





Berlin muß Kopftuch-Lehrerin entschädigen 

BERLIN. Eine moslemische Lehramtsbewerberin erhält eine Entschädigung vom Land Berlin, weil ihr eine Stelle wegen ihres Kopftuchs verwehrt wurde. Ein erstes Bewerbungsgespräch an einem Gymnasium habe mit dem Hinweis geendet, daß das Tragen des moslemischen Kopftuchs in der Schule nicht möglich sei, berichtet die Nachrichtenagentur epd. Die Klägerin und das Land Berlin einigten sich in einer Güterverhandlung. Demnach muß das Land eine Entschädigung in Höhe von 6.915 Euro zahlen. Bereits Anfang Februar hatte das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg in einem anderen Fall Berlin zu einer Entschädigungszahlung in Höhe von 8.680 Euro verurteilt. (ls)





Staatstrojaner darf öfter angewendet werden 

Berlin. Der Bundestag hat mit den Stimmen der Koalition das Gesetz „zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ beschlossen. Damit ist auch eine Überwachung der Kommunikation über Messengerdienste wie WhatsApp erlaubt. Die Daten sollen dabei direkt auf den Geräten vor der Verschlüsselung oder nach der Entschlüsselung abgegriffen werden. Dazu können die Behörden künftig einen sogenannten Staatstrojaner auf den Geräten installieren. Dies gilt bei Ermittlungen von Straftaten wie Mord, Totschlag, Steuerhinterziehung oder Geldfälschung. Bisher waren Staatstrojaner nur zur Terrorbekämpfung zugelassen. Die Opposition kritisierte das Gesetz als Eingriff in die Grundrechte der Bürger. (vo)