© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 24/17 / 09. Juni 2017

Umwelt
Vom Winde verweht
Volker Kempf

Die deutschen Bauern werden nicht erst seit der Milchpreiskrise von der Politik immer wieder dazu ermuntert, ihre Produktion auf Bio umzustellen. Das verlangt mehr Fläche (JF 25/16), und die Sache hat einen weiteren Haken: Versprüht ein konventioneller Landwirtschaftsbetreib Herbizide, verweht es diese auch zum benachbarten Ökohof. Das kann dazu führen, daß der aufwendigere Bio-Landbau seine Ware selbst nur noch als konventionelle absetzen kann und damit einen geringeren finanziellen Ertrag erzielt. Dies kommt immer wieder vor. Die Beweislast dafür, wer der Verursacher von Rückständen von Unkrautvernichtungsmitteln ist, liegt beim Bio-Landwirt. Das ist oft bürokratisch aufwendig bis unmöglich. Also bleibt der Biobauer mit seinen Mindereinnahmen zurück. Kommt das öfters vor, kann ein solcher Betrieb nicht mehr als Bio-Betrieb fortgeführt werden.

Biobauern müssen für Verluste die durch Pestizideinsatz entstehen, entschädigt werden.

Bleibt die Rückumstellung auf konventionelle Landwirtschaft. Andere Landwirte werden es sich überlegen, das Risiko von Verwehungen auf sich zu nehmen. Felix Prinz zu Löwenstein, Chef des Bundes Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), sieht Biobauern benachteiligt. Im Naturkostmagazin Schrot & Korn (5/17) wird der Verbandsvorsitzende mit den Worten zitiert: „Bio-Produzenten dürfen nicht für Pestizide und andere Schadstoffe büßen, die sie gar nicht benutzen.“ In der Konsequenz kann das nur heißen, daß Bio-Landwirte entschädigt werden für Verluste, die sie unverschuldet durch die konventionelle Landwirtschaft erleiden. Ansonsten sind Fortbildungsprogramme und Umstellungsanreize zur Bio-Landwirtschaft mit einem Haken versehen. Letztlich bleibt die Politik gefordert, welchen Wert sie der Bio-Landwirtschaft zumißt. Sonntagsreden zufolge darf es noch etwas mehr sein. Die Rahmenbedingungen müssen passen und dazu Korrekturen vorgenommen werden.