© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 11/17 / 10. März 2017

Vorsorge in der Familie
Und plötzlich lag er im Koma
Dieter Stein

Kennen Sie diese Szene aus Spielfilmen? Eine Frau erleidet einen Unfall, wird schwerverletzt ins Krankenhaus eingeliefert. Sie liegt auf der Intensivstation, wird künstlich beatmet. Ihr Mann trifft ein, stürmt über die Krankenhausflure, steht vor der Scheibe mit Blick zur bewußtlosen Patientin. Ein Arzt tritt dazu und fragt: „Sind Sie der Ehemann?“ Dieser bejaht und erhält darauf Auskünfte zum Zustand der Patientin und darf sie sehen.

Eine irreführende Szene, denn sie unterstellt, Eheleute verfügten über besondere Rechte, wenn ihr Partner in eine solche Notlage gerät. Dachten sie das auch? Tatsächlich haben Ehepartner und andere Angehörige bislang sowenig Rechte wie ein Wildfremder. Entscheidung über einen schweren operativen Eingriff? Braucht das Krankenhaus eine Zustimmung, wird dann Kontakt zum Amtsgericht und einem staatlichen Betreuer aufgenommen. Die Familie schaut nur noch zu.

Die Erzählung eines guten Freundes öffnete mir kürzlich die Augen, in welche Katastrophen Familien steuern können, wenn keine klaren Vorsorgeregelungen getroffen wurden. Die Mutter des Bekannten war schon seit Jahren dement und ein Intensivpflegefall, sie wurde vom Vater zusammen mit Pflegekräften liebevoll zu Hause betreut. Nun wurde auch der Vater schleichend dement. Irgendwann merkten die Kinder, daß der Vater, immer noch Inhaber eines großen Familienunternehmens, nicht mehr vollständig handlungsfähig war. Zunächst behalf man sich mit Teilvollmachten. Irgendwann kam es zum Streit, der Vater wehrte sich, schaltete Anwälte ein, schließlich wurde ein staatlicher Betreuer eingesetzt, an dem vorbei die Kinder nicht mehr an den Vater kamen.

Eine Tragödie. Inzwischen ist der Vater verstorben. Die Kinder prozessieren gegen Betreuer und Pflegekräfte, die offenbar zugesehen haben, wie erhebliche Vermögenswerte verschwanden. Auch fertigte der Vater ein Testament unter Anleitung krimineller Hilfskräfte aus, das einen Teil der Kinder enterbte und Pflegern enorme Vermächtnisse zusprach.

Es gibt eine verständliche psychologische Schwelle, die uns daran hindert, uns mit den Themen Hinfälligkeit und Tod zu beschäftigen. Wir glauben, einen Fall zu beschwören, wenn wir uns mit ihm beschäftigen. Man sollte es aber schon als junger Mensch tun, vor allem wenn man verheiratet ist, Kinder hat und vielleicht auch noch Firmeninhaber ist.

Wer erhebt Einspruch bei einem Steuerbescheid, wenn das Finanzamt irrtümlich horrende Summen fordert? Oder wenn Sie in der Phase der Einspruchsfrist aufgrund eines Auounfalls im Koma liegen? Haben Sie Ihrem Partner keine Vollmacht gegeben, wird die Forderung wirksam, die vielleicht zu Pfändungen führen kann. 

Es ist kein leichtes Thema. In Ihrem Interesse, vor allem im Interesse Ihrer Angehörigen: Kümmern Sie sich darum!