© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 10/17 / 03. März 2017

Meldungen

Sarrazin kritisiert Inhaftierung Yücels  

BERLIN. Der Publizist Thilo Sarrazin hat die Inhaftierung des Journalisten Deniz Yücel in der Türkei kritisiert. „Als Person ist Deniz Yücel für mich nicht satisfaktionsfähig. Das gibt der Türkei aber noch nicht das Recht, ihn zu inhaftieren“, sagte Sarrazin der JUNGEN FREIHEIT. Der Fall illustriere allerdings auch „sehr anschaulich die Gefahren und die Unsinnigkeit einer doppelten Staatsbürgerschaft“, gab Sarrazin zu bedenken. „Wäre er nur deutscher Staatsbürger, hätten die türkischen Organe mit ihm so nicht umspringen können. Wahrscheinlich wäre er dann abgeschoben worden.“ Yücel, der sowohl die deutsche als auch die türkische Staatsbürgerschaft besitzt, ist seit 2015 Türkei-Korrespondent der Welt. Im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen die türkische Hacker-Gruppe RedHack geriet Yücel Ende vergangen Jahres ins Visier türkischer Sicherheitsbehörden. Seit Anfang der Woche befindet er sich in Untersuchungshaft. 2012 hatte Yücel in einer Kolumne für die taz geschrieben, man könne Sarrazin nur wünschen, „der nächste Schlaganfall möge sein Werk gründlicher verrichten“. (krk)





Berlin verbietet Salafisten-Moschee 

Berlin.Bei einer Razzia gegen die salafistische Szene in der Hauptstadt hat die Polizei am Dienstag zahlreiche Räumlichkeiten durchsucht. Vorausgegangen war ein Verbot des Moscheevereins „Fussilet 33“, der in der Vergangenheit immer wieder als Treffpunkt von Islamisten in Berlin aufgefallen war. In der Moschee im Stadtteil Moabit verkehrte auch der Terrorist vom Berliner Breitscheidplatz, Anis Amri, der am 19. Dezember zwölf Menschen ermordete. (tb)





Illegales Rennen: Raser wegen Mordes verurteilt 

Berlin. Das Berliner Landgericht hat die beiden Raser vom Kurfürstendamm, Hamdi H. und Marvin N., zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Die Große Strafkammer folgte der Argumentation der Staatsanwaltschaft, die eine lebenslange Haft wegen Mordes gefordert hatte und fällte damit ein Urteil von bislang ungewohnter Härte. Für die Richter lag bei den Angeklagten ein bedingter Tötungsvorsatz vor. Ihre Fahrzeuge seien damit zu einem gemeingefährlichen Mittel geworden. Die Verteidigung von Hamdi H. hatte indes auf eine fahrlässige Tötung und Gefährdung des Straßenverkehrs plädiert, weil der Angeklagte nicht gewollt habe, daß seinem „geliebten Auto“ etwas passiere. Zwei Jahre Haft auf Bewährung forderte auch die Verteidigung von Marvin N., dieser habe das Risiko eines Unfalles nicht erkannt. Die Angeklagten waren im Februar des Vorjahres mit rund 170 Kilometern pro Stunde in der Berliner Innenstadt um die Wette gefahren und töteten dabei einen unbeteiligten Rentner. (vi)