© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 50/16 / 09. Dezember 2016

Anwälte als Fluchthelfer: Postfaktische Etablierung eines Rechts auf Zuwanderung
Familiennachzug per Eilantrag
(dg)

Die ärmsten 330.000 Rentner, vierzig Jahre wenig verdient, aber pausenlos gearbeitet und in die Rentenkasse gezahlt, müssen heute mit durchschnittlich 880 Euro monatlich auskommen. Die Masse Bessergestellter mit 1.800. Hingegen schlägt jeder „unbegleitete minderjährige Flüchtling“ (UmF), von denen sich knapp 100.000 hierzulande aufhalten, für den Steuerzahler mit bis zu 6.000 Euro monatlich zu Buche, wie Bayerns Finanzminister Markus Söder (CSU) vorrechnet (Die Welt vom 1. Oktober). Weniges untergräbt gründlicher als solche obszöne Alimentierung Fremder, die ins deutsche Sozialsystem „einwandern“, die Legitimität des Rechtsstaats. Obwohl es weder ein „Recht auf Zuwanderung“ noch auf „Integration“ gibt, wie Hans-Jürgen Papier, Ex-Präsident des Bundesverfassungsgerichts, unermüdlich betont, handeln Anwaltsvereine, die sich gern als „Bewahrer rechtsstaatlicher Prinzipen“ gerieren, als gäbe es dies. So organisiert der Deutsche Anwaltverein auf der „Flüchtlingsinsel“ Lesbos ehrenamtliche Rechtsberatung (Berliner Anwaltsblatt, 11/2016). Oder der Berliner Anwaltsverein kooperiert mit dem Verein Berliner Kaufleute und Industrieller bei einem Projekt, um ein für alle Beteiligten lukratives „Bleiberecht“ der angelockten UmF-Klientel zu garantieren und womöglich per Eilantrag den „Familiennachzug“ zu beschleunigen. 


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