© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 49/16 / 02. Dezember 2016

Meldungen

EU-Eigenkapitalregeln unpassend und komplex 

BRÜSSEL. Als „nicht ausreichend und auf halbem Wege stehengeblieben“ hat der Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) die von der EU-Kommission vorgelegten Reformvorschläge für die Eigenkapital- und Liquiditätsregeln (CRR II/CRD V) bezeichnet. „Mittelständische Kreditinstitute werden in unzumutbarer Weise belastet – das ist nicht akzeptabel“, erklärte DSGV-Präsident Georg Fahrenschon. Lediglich Institute mit einer Bilanzsumme unter 1,5 Milliarden Euro sollen Erleichterungen bei Offenlegungs- und Meldewesenanforderungen erfahren. „Statt immer mehr Einzelregulierungsvorgaben für alle zu schaffen, sollte vielmehr eine tatsächliche Zweiteilung der Regulierung erfolgen“, so der frühere bayerische CSU-Finanzminister. Er warb erneut für eine „Small and Simple Banking Box“, die sich an dem Risiko des einzelnen Instituts orientiere. (fis)

 www.dsgv.de





Ohne Winterreifen: Versicherer zahlen nicht

HENSTEDT. Autofahrer, die bei Glatteis, Schneematsch und Eis- oder Reifglätte mit Sommerreifen fahren, riskieren ihren Versicherungsschutz. Bei einem Unfall prüfen die Versicherer, ob der Fahrer grob fahrlässig gehandelt hat, warnt der Verbraucherschutzverein Bund der Versicherten (BdV). Bei einem Vollkaskoschaden könne es dann zu einer Leistungskürzung kommen. Wird ein anderes Auto beschädigt, kann der Haftpflichtversicherer unter Umständen Zahlungen, die er an den Unfallgegner geleistet hat, bis zu einer Höhe von 5.000 Euro vom Versicherungsnehmer zurückverlangen, so BdV-Sprecherin Bianca Boss. Kunden sollten daher darauf achten, daß der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet. (fis)

 www.bundderversicherten.de





NRW: Rekordhebesätze bei der Grundsteuer B 

KÖLN. 1.248 Prozentpunkte – dieser Rekordhebesatz soll ab 2017 in der CDU-regierten Gemeinde Aldenhoven im Kreis Düren (Regierungsbezirk Köln) für die Grundsteuer B (für bebaute Liegenschaften) gelten. 2015 waren es noch 635 Punkte gewesen. Dies mache ein so existentielles Grundrecht wie das Wohnen zu „einem nahezu unerschwinglichen Luxus“, kritisierte Eberhard Kanski, Vize des Bundes der Steuerzahler (BdSt) NRW. „Die Politik darf nicht vergessen, daß das Wohnen durch Nebenkosten für Heizenergie, Müllabfuhr, Wasser sowie Abwasser, Straßenreinigung und Winterdienst ohnehin ständig teurer wird.“ 2015 sorgte Bergneustadt (Oberbergischer Kreis) für Schlagzeilen, als der Hebesatz von 876 auf 1.465 Punkte (das 3,5fache des Bundesschnitts) klettern sollte. Nach Protesten wurde der Satz erst auf 1.255 und schließlich auf 959 Punkte festgesetzt. (fis)

 www.steuerzahler-nrw.de