© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 48/16 / 25. November 2016

Multikulti-Ideologie: Auf Einbürgerungstests bei Muslimen besser verzichten
Religiös-kulturelle Pluralität fördern
(wm)

Als erste „offen lesbisch“ (taz) lebende Bundesverfassungsrichterin trat Susanne Baer 2011 ihr Amt in Karlsruhe an. Das Grundgesetz (GG) deutet Baer, energische Parteigängerin der Gender- und Diversity-Ideologie, als „embedded constitution“, die „trans- und international“ derart eingebettet sei, daß sie, so die Logik dieser Agitation, die Wahrung nationaler Selbstbestimmung nicht legitimiert. Damit hat die Verfassungshüterin Baer der jüngst auf dem Integrationsgipfel im Kanzleramt von der Migrantenlobby erhobenen Forderung nach einem Verfassungszusatz („Artikel 20 b GG“) effizient vorgearbeitet, dem zufolge das Faktum einer grenzenlosen Weltrepublik fixiert und Deutschland als „vielfältiges Einwanderungsland“ neu gegründet werden soll. Beim auf Bevölkerungsaustausch getrimmten sozialwissenschaftlichen Fußvolk gehören solche staatsstreichähnlichen Szenarien zum Standardrepertoire, wie der Aufsatz der Soziologin und Islamwissenschaftlerin Schirin Amir-Moazami (FU Berlin) mustergültig belegt (Forschungsjournal Soziale Bewegungen, 2/2016). Um die „religiös-kulturelle Pluralität in Deutschland“, also die Islamisierung, nicht zu hemmen, sollte bei Muslimen auf die „Produktion loyaler Staatsbürger“ per Einbürgerungstest besser verzichtet werden. Solche Tests brächten nur „Aporien nationalstaatlich gebundener Mitgliedschaft zur Geltung“. 


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