© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 44/16 / 28. Oktober 2016

Blick in die Medien
Schon gezahlt?!
Tobias Dahlbrügge

Nun also doch kein Knast wegen ausstehender Rundfunkbeiträge. Der Fall erinnert an Sieglinde Baumert aus Thüringen, die Anfang des Jahres als erste Bundesbürgerin wegen nicht gezahlter „Demokratieabgabe“ 61 Tage in Haft kam. Jetzt drohte Kathrin Weihrauch aus Brandenburg das gleiche Schicksal – wegen 309,26 Euro, die sie der GEZ schuldet.

„Am Anfang habe ich einfach nicht gezahlt, weil ich die Öffentlichen nicht nutze“, sagt die Frau, die ohne Fernseher und Radio lebt. „Mittlerweile geht es mir aber ums Prinzip: Ich will nicht bezahlen für Sender, die so mit ihren Schuldnern umgehen und dazu auch noch so intransparent sind mit dem vielen Geld, was sie einnehmen.“

Auf die verweigerte Vermögensauskunft folgte die Sperrung der Girokarte und des Dispos. 

Nach eigenen Angaben lebt die als Clown jobbende 43jährige am Existenzminimum. Ihr Antrag auf Befreiung vom „Rundfunkbeitrag“ wurde abgelehnt. Ihre Bitte an den zuständigen RBB, als Härtefall eingestuft zu werden, blieb ohne Antwort. Eine Vermögensauskunft verweigerte die alleinerziehende Wohngeldempfängerin. Darauf kündigte ihre Bank den Dispo und zog ihre Girokarte ein. Der RBB hat nun auf die Vollstreckung des Haftbefehls verzichtet. Das Landgericht Potsdam setzte daraufhin die Inhaftnahme aus.

Die ARD-Vorsitzende Karola Wille hatte eigentlich bereits vor einigen Wochen – noch unter dem Eindruck des Empörungssturms nach dem Fall Baumert – in der Presse beschwichtigt, Beitragsverweigerer sollten zukünftig nicht mehr in Haft kommen; die Zwangsmaßnahmen bei der Vollstreckung sollten „angemessen“ sein. Doch die Sender haben das umstrittene Recht, die Gebühr per Bescheid festzusetzen und können sich so ihren Vollstreckungstitel quasi selbst ausstellen. 

Für Kathrin Weihrauch ist der Gebührenstreit noch lange nicht vorbei: In dem aktuellen Verfahren ging es um ihre Beiträge für 2013. Für 2014 bis 2016 stehen die Mahnbescheide noch aus.