© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 42/16 / 14. Oktober 2016

Meldungen

Thalia verteidigt Buchsortiment

BREMEN. Die Buchkette Thalia hat den Verkauf von Titeln aus dem Kopp-Verlag verteidigt. Dem Unternehmen gehe es darum, durch sein Sortiment verschiedene Perspektiven zu aktuellen Diskussionen zu bieten. Dadurch hätten die Leser die Möglichkeit, „sich umfassend zu einem Thema zu informieren, sich mit verschiedenen Blickwinkeln auseinanderzusetzen und sich so eine eigene Meinung zu bilden“, erläuterte Unternehmenssprecherin Julia Hattrup das Angebot gegenüber der taz. Dazu gehörten auch „umstrittene“ Buchtitel. Zuvor hatte sich die örtliche Antifa-Initiative „Pro aktiv gegen rechts“ über den Verkauf der Kopp-Bücher empört. Vor dem Hintergrund angeblich zunehmender rassistischer Angriffe dürfe geistigen Brandstiftern keine Bühne geboten werden, forderte Max Wengel von der Mobilen Beratungsstelle. Das Argument der Meinungsfreiheit wollte Wengel nicht gelten lassen. „Durch den Verkauf solcher Bücher bietet Thalia den Autorinnen und Autoren die Möglichkeit, ihre in Teilen rechtspopulistischen, rassistischen und verschwörungstheoretischen Inhalte zu verbreiten“, kritisierte er. Unterstützung erhielt das Anti-Rechts-Bündnis von der Linksfraktion in der Bremischen Bürgerschaft. Deren Vorsitzende Kristina Vogt (51) zeigte sich enttäuscht über Thalia. „Von einer großen Buchhandlungskette wie Thalia wünscht man sich schon eine Meinung und vor allem auch eine Haltung“, sagte sie der taz. (krk)





Homo-Segnungen sind fast überall möglich

WETZLAR. Gleichgeschlechtliche Partnerschaften können sich inzwischen in 18 von 20 Gliedkirchen der EKD segnen oder trauen lassen. Ausnahmen sind nach wie vor Sachsen und Württemberg, wo solche Segnungen bislang abgelehnt werden. Am weitesten gehen die Kirchen in Baden, Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Hessen-Nassau sowie im Rheinland. Dort werden eingetragene Lebenspartnerschaften auf Wunsch getraut wie Mann und Frau. Den Anfang hatte die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau im Herbst 2013 gemacht, als sie Segnungs- und Traugottesdienste gleichstellte. Die anderen drei Kirchen folgten diesem Beispiel in diesem Jahr. In neun Kirchen sind Segnungen im Gottesdienst möglich: in Bayern, Hannover, Kurhessen-Waldeck, Lippe, Mitteldeutschland, Oldenburg, der Pfalz und in Westfalen. Zuletzt hatte Ende September auch die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland eine solche Segnung beschlossen. In Bremen und in der Reformierten Kirche entscheidet jede Gemeinde selbst darüber, ob sie homosexuelle Lebensgemeinschaften im Gottesdienst segnet. Ähnlich verhält es sich in den Landeskirchen Anhalt und Braunschweig. ( idea/JF)