© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 42/16 / 14. Oktober 2016

Meldungen

Sozialhilfe für EU-Ausländer eingeschränkt 

Berlin. Die Bundesregierung hat sich auf eine Neuregelung zur Sozialhilfe für EU-Bürger in Deutschland verständigt. Demnach sollen EU-Ausländer künftig frühestens nach fünf Jahren Hartz IV oder Sozialhilfe erhalten können. Ein entsprechender Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) sei laut Medienberichten zwischen den Ressorts ausverhandelt worden. Damit soll eine Einwanderung, vor allem aus Osteuropa ins deutsche Sozialsystem verhindert werden. Der neue Gesetzesentwurf sieht vor, daß EU-Bürger künftig von Hartz IV und Sozialhilfe ausgeschlossen sind, sofern sie nicht in Deutschland arbeiten oder gearbeitet haben. Erst nachdem sich ihr Aufenthalt in Deutschland nach fünf Jahren „verfestigt“ hat, sollen Einwanderer Hilfen erhalten. (ls)





Bundesgerichtshof weist Kundus-Klage ab 

Karlsruhe. Hinterbliebene von im Luftangriff bei Kundus im Jahr 2009 Getöteten haben keinen Anspruch auf Schadenersatz gegen den deutschen Staat. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies die Klagen zweier afghanischer Familien zurück. Der deutsche Oberst Georg Klein, der den Angriff 2009 befohlen hatte, habe nicht schuldhaft gegen das Völkerrecht verstoßen, so die Begründung. „Die getroffene militärische Entscheidung war völkerrechtlich zulässig“, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsverkündung. Der BGH entschied somit auch grundsätzlich, daß zivile Opfer bewaffneter Konflikte im Ausland keine Schadenersatzansprüche gegen die Bundesrepublik Deutschland haben. Das Amtshaftungsrecht sei auf solche militärischen Kampfhandlungen nicht anwendbar. Bei dem Angriff auf zwei von Taliban entführte Tankwagen in Afghanistan vor sieben Jahren waren etwa hundert Menschen ums Leben gekommen. Deutschland hatte den Familien von 90 Getöteten freiwillig jeweils 5.000 US-Dollar gezahlt, ohne dadurch eine Schuld anzuerkennen. (vo)





Geheimdienst-Gutachter stellt sich gegen Maas 

Berlin. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) droht in der Landesverrats-Affäre um Ermittlungen gegen den Blog „netzpolitik“ neuer Ärger. Der vom ehemaligen Generalbundesanwalt Harald Range beauftragte Gutachter Jan-Hendrik Dietrich kommt in einer dem Tagesspiegel vorliegenden Untersuchung zu dem Ergebnis, daß die Betreiber des Blogs bei ihren Veröffentlichungen zu Plänen des Verfassungsschutzes im vergangenen Jahr doch ein Staatsgeheimnis preisgegeben haben. Der Rechtswissenschaftler legt demnach dar, daß vor allem die Veröffentlichung detaillierter Personalpläne zu Überwachungsmaßnahmen Terrorgruppen wie dem Islamischen Staat Vorteile verschaffen könnten. Maas hatte Dietrichs Gutachten stoppen und durch eines aus dem eigenen Ministerium ersetzen lassen. (vo)





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