© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 36/16 / 02. September 2016

Meldungen

Wolfgang Bosbach wird Kolumnist bei der „Bild“

Berlin. Die Bild-Zeitung heuert den ausscheidenden Bundestagsabgeordnete Wolfgang Bosbach an. Der 64jährige CDU-Politiker hatte in der vorigen Woche angekündigt, 2017 nicht wieder für den Bundestag kandidieren zu wollen. Laut Bild erhält Bosbach zum Jahresbeginn 2017 eine eigene Kolumne auf der Seite zwei der Boulevardzeitung. Der Vermutung, er werde die Kolumne nutzen, um weiterhin als konservativer Kritiker der eigenen Partei aufzutreten, erteilte er aber eine Absage. Bosbach sagte laut dpa: „Wer mir unterstellt, ich würde dies vermutlich deshalb tun, um mich weiter an meiner Partei zu reiben, kennt weder mich, noch meine politischen Überzeugungen.“ (rg)





Olympia beschert ARD und ZDF Geldsegen

Mainz. Die Werbeeinnahmen während der Olympiade haben den öffentlich-rechtlichen Sendern Mehreinnahmen in Höhe von zehn Millionen Euro verschafft. Das hat die Beratungsfirma Ebiquity errechnet. Damit dürften die Werbeeinnahmen von Rio (2016) die von London (2012) um 1,4 Prozent und die von Peking (2008) sogar um 32,7 Prozent übertroffen haben. Die besten Kunden waren Pharmafimen wie Boehringer Ingelheim, Glaxosmithkline und Pfizer oder Markenartikelhersteller wie Nike und Swatch. Das gewaltige Defizit von insgesamt 546 Millionen Euro, mit dem sämtliche öffentlich-rechtlichen Sender 2016 rechnen, wird dadurch aber nur geringfügig abgemildert. (rg)





Brüssel plant EU-weites Leistungsschutzrecht

Brüssel. Die EU-Kommission bereitet ein Gesetz vor, um Google noch härter besteuern zu können. Das geht aus einem 182seitigen Dokument hervor, das im Internet veröffentlicht worden ist. Zwar sieht die Kommission entsprechende nationale Gesetze in Deutschland und Spanien als gescheitert an, dennoch favorisiert sie nun eine Ausweitung der Steuer auf alle EU-Staaten, was einen „effektiveren Schutz“ für die Verlage bedeute. Diese verlangen von Suchmaschinen wie Google Geld, wenn sie auf die Inhalte der Verlage verweisen. Ein 2013 in Deutschland eingeführtes Gesetz hatte sich jedoch aus Sicht der Verleger als ungeeignet erwiesen. (rg)