© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 26/16 / 24. Juni 2016

Meldungen

GEZ-Senkung: Länder noch unentschieden

Dresden. Die Landesregierungen von Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt haben sich für eine Senkung der Rundfunkgebühr um 30 Cent auf 17,20 Euro pro Monat ausgesprochen. Doch damit stießen sie bei der Ministerpräsidentenkonferenz am vergangenen Donnerstag auf den Widerstand der Länder Nord-rhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen. Die anderen Länder gelten als unentschieden. Vermutlich wird eine Mehrheit der Länder dem Vorschlag der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (Kef) also nicht folgen. Die Sender beharren darauf, daß sie noch mehr Geld brauchen. Obwohl ihnen die Gebührenreform von 2013 deutlich mehr Gebühren eingebracht hat, verlangen ARD und ZDF zusammen rund 800 Millionen Euro extra. Entschieden wird im Oktober. (rg)





Günther Jauch scheitert mit Schadenersatzklage

Strassburg. Günther Jauch ist mit seiner Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg gescheitert. Der TV-Moderator („Wer wird Millionär?“) hatte sein Heimatland mit der Begründung verklagt, es schütze seine Privatsphäre nicht ausreichend. Grund ist ein Bericht der Bunten aus dem Jahr 2006. Vor zehn Jahren hatte das Klatschmagazin über Jauchs Hochzeit berichtet. Jauch hatte daraufhin Schadenersatz (250.000 Euro) und Schmerzensgeld (75.000) einzuklagen versucht. Vergeblich, denn die deutschen Gerichte hatten es abgelehnt diese Angelegenheit überhaupt zu verhandeln. Der EGMR hat nun ebenfalls geurteilt: Die Pressefreiheit wiegt schwerer als der Schutz von Günther Jauchs Privatsphäre. (rg)





Österreichische Medien erfinden rechte Gewalt

Salzburg. Bei einer Demonstration der Identitären in Wien wurde ein Teilnehmer durch einen Steinwurf schwer verletzt. Österreichische Medien wie salzburg24.at und die Salzburger Nachrichten machten daraus das Gegenteil – einen „Steinwurf auf einen Anti-Identitären“. Auch aus den dazugehörigen Texten ging nicht eindeutig hervor, wer wen angegriffen hatte. Nach Protesten von Lesern wurden die irreführenden Überschriften jedoch geändert. (rg)