© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 25/16 / 17. Juni 2016

Kinder- und Vielehen
Grundgesetz statt Scharia
Ismail Tipi

Kinderehen sind spätestens seit der Flüchtlingswelle auch bei uns in Deutschland keine Seltenheit mehr. Immer mehr Mädchen im Alter von 14 oder 15 Jahren kommen hier an und sind bereits nach dem Scharia-Recht verheiratet. Das stellt die Justiz vor eine große Herausforderung. Es muß geklärt werden, wie mit solchen Ehen hier in Deutschland umgegangen wird. Das gleiche gilt für Vielehen, denen der Bundesjustizminister nun den Kampf angesagt hat. Die Scharia steht für das islamische Recht. Damit steht sie nicht über dem Grundgesetz. 

Das Problem: Auch nach deutschem Recht dürfen Minderjährige ab 16 Jahren in Ausnahmefällen heiraten. Wir dürfen dabei aber nicht vergessen, daß Mädchen in diesem Alter die Tragweite einer Ehe nicht absehen können und oftmals dazu gezwungen werden, diesen Schritt zu gehen. Der Minderjährigenschutz ist ein hohes Gut und darf nicht vernachlässigt werden. Die Scharia darf in unserem Rechtsstaat keinen Einfluß haben. Gerade unsere unabhängigen Richter und ihre Rechtssprüche sind die Fundamente unserer Demokratie. Das dürfen wir nicht aufs Spiel setzen.






Ismail Tipi ist integrationspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion im hessischen Landtag.

 http://www.ismail-tipi.de/