© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 21/16 / 20. Mai 2016

2,7 Milliarden Euro für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Sein bestimmt das Bewußtsein
Jörg Fischer

Deutscher Städte- und Gemeindebund (DStGB) schlägt Alarm: „Die Kosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge explodieren“, klagte DStGB-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg in der Rheinischen Post. „Pro Monat fallen für sie zwischen 3.000 und 5.000 Euro an. Das sind bei derzeit über 65.000 jugendlichen Flüchtlingen in diesem Jahr schon schätzungsweise rund 2,7 Milliarden Euro“, so der CDU-Politiker.

Der Steuerzahler muß die bis zu 60.000 Euro pro Geflüchtetem jährlich finanzieren – es ist das Zehnfache dessen, was dem durchschnittlichen Hartz-IV-Bezieher an Regelsatz, Miete, Heizung und Sozialversicherung zusteht. Doch warum ist das so teuer? Die „Inobhutnahme“ nach Paragraph 42 SGB VIII bietet Rundumversorgung inklusive persönlichem Betreuer und ermöglicht es, auch ohne Asylantrag in Deutschland zu bleiben (JF 7/16). Und woher weiß das ein junger Araber oder Afrikaner? Beispielsweise durch den Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (Bumf) – einem Verein, zu dem einerseits die Arbeitsgemeinschaft Dritte Welt oder der Flüchtlingsrat Thüringen gehören, aber auch Organisationen, bei denen der 2,7-Milliarden-Regen letztlich landet: DRK, AWO-Kreisverbände, Caritas München oder den Maltesern Berlin. Deshalb will der Bumf Standardabsenkungen im SGB VIII unbedingt verhindern.

Schon Karl Marx wußte: „Es ist nicht das Bewußtsein der Menschen, das ihr Sein, sondern umgekehrt ihr gesellschaftliches Sein, das ihr Bewußtsein bestimmt.“ Aus dessen „Kritik der politischen Ökonomie“ von 1859 ins Heute übersetzt: Die materielle Existenz bestimmt letztlich das Handeln. Die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sind ein einträgliches Zusatzgeschäft. Sie sichern unzähligen Betreuern, Funktionären und Vereinen die Existenzberechtigung und den Lebensunterhalt.

Deutscher Städte- und Gemeindebund: www.dstgb.de