© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 16/16 / 15. April 2016

Meldungen

Monika Grütters kritisiert WDR-Kunstversteigerung

KÖLN. Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) hat den WDR wegen der für kommenden Juni geplanten Versteigerung von Teilen seines Kunstbesitzes scharf kritisiert. Die kulturelle Glaubwürdigkeit des WDR werde dadurch „schwer beschädigt“, sagte Grütters vorigen Samstag dem Kölner Stadt-Anzeiger. „Ich bedauere, daß in kurzer Zeitspanne nun zum wiederholten Mal in NRW Kunstwerke wie Tafelsilber verscherbelt werden sollen, um Haushaltslöcher zu stopfen“, so die Ministerin. „Von einem Sender, der auf seiner Homepage damit wirbt: ‘Wir machen Lust auf Kultur in NRW’, kann man einen sensibleren Umgang mit seinem Kunstbesitz erwarten. Wenn schon Kunst offensichtlich nicht mehr als ein Kreativitätsfaktor im Sender geschätzt wird, sollte man die Kunstwerke wenigstens an Museen des Landes ausleihen.“ Der WDR will am 21. und 22. Juni beim Auktionshaus Sotheby’s in London 37 Kunstwerke versteigern lassen, darunter Gemälde von Max Beckmann, Ernst Ludwig Kirchner und Max Pechstein. Intendant Tom Buhrow begründete den Verkauf mit der „schwierigen Haushaltslage“ des Senders. Bereits 2015 hatte die NRW-Casinogesellschaft Westspiel zwei Bilder von Andy Warhol für rund 100 Millionen Euro versteigern lassen. (tha)





Kirche traut Homosexuelle

BERLIN. In der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO) ist ab 1. Juli auch die Trauung homosexueller Partnerschaften möglich. Das hat die Synode der Kirche beschlossen, die vom 8. bis 9. April in Berlin tagte. Dafür stimmten 91 Synodale, dagegen zehn, vier enthielten sich ihrer Stimme. Zugleich wurde entschieden, daß Pfarrer und Gemeindekirchenräte aus Gewissensgründen eine gleichgeschlechtliche Trauung in begründeten Fällen ablehnen können. In diesem Fall werde die Trauung von einem Pfarrkollegen übernommen. In Berliner Kirchengemeinden fanden seit 1998 Segnungsgottesdienste für gleichgeschlechtliche Partnerschaften statt. Sie waren laut Kirchenbeschluß von 2002 bisher „nicht identisch mit einer Trauung als Gottesdienst zur Eheschließung“. Segnungs- und Traugottesdienste gleichgestellt haben bisher die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau und die Evangelische Kirche im Rheinland. 2014 gab es in der EKBO über 1.200 Trauungen und 26 Segnungen homosexueller Paare. Gegen den Beschluß zur Gleichstellung hatten mehrere Gemeindekirchenräte aus den Sprengeln Potsdam und Görlitz protestiert. Der Beschluß bedeute „eine Gefahr der Spaltung innerhalb der Kirche und eine sich negativ auswirkende Irritation unter Christen“. Sie rufe Austritte gerade von den Gemeindemitgliedern hervor, „die engagiert ihren Glauben in den Gemeinden und ihrer Landeskirche leben“. (idea/JF)