© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 13/16 / 25. März 2016

Blick in die Medien
Vorsicht beim Zitieren
Tobias Dahlbrügge

Im Mai 2014 veröffentlichte der Journalist Wolfgang Röhl auf dem Autoren-Blog „Die Achse des Guten“ einen Beitrag über dramatische Kapitalverluste von Windparkanlegern. Röhl zitierte mehrmals einen Bericht der Süddeutschen Zeitung über finanzielle Turbulenzen beim Cuxhavener Windparkentwickler „Umwelt Management AG“. (Uma AG)

Dessen Geschäftsführer, Uwe Leonhardt, hatte Röhl selbst auf einer Presseveranstaltung erlebt und seine persönlichen Eindrücke wenig schmeichelhaft formuliert. Der Artikel mit der ironischen Überschrift „Wind of Change“ war eine Abrechnung mit Pleiten und unseriösen Geschäftsmodellen im Bereich „verteuerbarer Energien“.

Die Uma AG ließ die Betreiber der „Achse“ abmahnen. Sie verlangten erstens, Aussagen über Leonhardt zu unterlassen, und zweitens, angeblich falsche Aussagen aus dem SZ-Artikel nicht weiter zu zitieren. Die Süddeutsche Zeitung als Quelle wurde jedoch nicht angegangen.

Im Berufungsverfahren belegte Röhl die Richtigkeit des „SZ“-Artikels – und gewann. 

Aber die vermeintlich leichtere Beute zeigte Zähne: Röhl drehte den Spieß um und erhob seinerseits Klage gegen das Vorgehen der Windparkfirma. Das Landgericht Berlin befand, Röhl als Journalist hätte die Aussagen der Süddeutschen Zeitung nicht ungeprüft übernehmen dürfen, sondern selbst „nachrecherchieren“ müssen. Ein Aufwand, der aberwitzig wäre! Zudem handelt es sich schließlich um ein sogenanntes „Qualitätsmedium“. Auch Röhls Hinweis, die Süddeutsche habe Passagen aus der taz kopiert, stimmte die Richter nicht um.

Absurd: Im Berufungsverfahren belegte Röhl tatsächlich mit vielen Fakten die Richtigkeit des SZ-Artikels – und gewann so den Prozeß. Interessant für die Blogger-Szene: Auch Blogautoren haben eine „journalistische Sorgfaltspflicht“, vor allem, wenn sie einen journalistischen Hintergrund haben, denn dann können sie sich nicht auf das „Laienprivileg“ berufen. Für einen kleinen Blogger ist ein Prozeß um seine Darlegungspflicht natürlich wirtschaftlich ein hohes Risiko.