© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 05/16 / 29. Januar 2016

Blick in die Medien
Verbrechen und Nachrichtenwert
Tobias Dahlbrügge

Natürlich spielt die Herkunft von Straftätern eine Rolle, wenn sie Straftaten aus Verachtung gegenüber der Mehrheitsgesellschaft verüben und dadurch signifikant wird, daß manche Gruppen häufiger durch bestimmte Delikte auffallen als andere. Das darzulegen, ließe aber viele Multikulti-Utopien zerplatzen. Doch davon wollen unsere Volkserzieher bei den Staatsmedien nichts wissen. Da verbieten sie lieber das Thermometer, das die erreichte Temperatur anzeigt.

„Wenn uns die Polizei dies mitteilt, sind wir dann in einer Berichterstattungspflicht?“ 

Ein Interview aus dem Intranet des RBB zeigt, wie öffentlich-rechtliche Medien die Nennung der Nationalität von Kriminellen bewußt zurückhalten. Der Text, der sich an Mitarbeiter des Senders richtet, liegt der JUNGEN FREIHEIT vor. Darin nimmt Chefredakteur Christoph Singelnstein zum Thema Stellung. Die Frage, wann „das Recht auf Schutz vor Diskriminierung“ wichtiger sei als das Recht auf Information, beantwortet er so: Die Position des RBB sei ganz einfach, daß die Nationalität von Straftätern nur dann erwähnenswert sei, wenn die Tat damit in einem unmittelbaren Zusammenhang stehe. „Also bei Attentaten, Schändungen von religiösen Einrichtungen oder Ähnlichem.“ Bei Verkehrsvergehen oder Diebstahl sei das aber nicht so. „Ja selbst bei Kapitalverbrechen spielt die Herkunft keine Rolle und hat deshalb keinen Nachrichtenwert“, schreibt der RBB-Chefredakteur seinen Mitarbeitern.

Er beantwortet auch folgende Frage: „Wenn uns die Polizei die Nationalität von Tätern ausdrücklich mitteilt, sind wir dann nicht auch in einer Berichterstattungspflicht?“ Singelnsteins Anwort: „Die Polizei bestimmt ja nicht, was wir vermelden. Im Zweifel entscheiden darüber die Redaktionsleiter und Programmchefs.“ 

Also dummer Journalist, bevor du noch versehentlich die Informationspflicht über das heilige Recht auf Schutz vor schröcklicher Diskriminierung stellst, frag’ lieber deinen Programmchef, der weiß genau, was die unmündigen Gebührenzahler wissen dürfen.