© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 53/15-01/16 vom 25. Dezember und 1. Januar 2016

Meldungen

Deutsche Energiepolitik ohne Sachverstand

MÜNCHEN. Der Präsident des Ifo-Instituts, Hans-Werner Sinn, hat die Klimaagenda der Bundesregierung scharf angegriffen. „Die Energiepolitik ist ausschließlich gesinnungsethisch zu begründen, denn sie kann nun einmal keinen Beitrag zur Verringerung der Erderwärmung leisten“, sagte der 67jährige Ökonom in seiner Abschiedsvorlesung an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Das Erneuerbare-Ener­gien-Gesetz (EEG) könne den CO2-Ausstoß in Europa nicht verändern, weil „der schon durch die Menge der von der EU ausgegebenen Emissionszertifikate definiert ist“. Auch der EU-Emissionshandel selbst könne weltweit nichts bewirken, weil „die Mengen an fossilen Brennstoffen, die Europa nicht verbraucht, anderswo angeliefert und verbrannt werden“, so Sinn. Der Unterschied zwischen Gesinnungs- und Verantwortungsethik liege darin, daß man für erstere keinen Sachverstand brauche. Man könne „moralisieren und dann zu einer politisch rationalen, wenn auch ökonomisch unvernünftigen und klimapolitisch wirkungslosen Entscheidung gelangen“. Wer verantwortungsethisch handeln möchte, müsse „ökonomischen Sachverstand haben, weil er wissen muß, wie die Maschinerie auf die Bewegung der Stellschrauben reagiert“. (fis)

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Werkverträge: Fehler und Kontrollverluste

DÜSSELDORF. Werkverträge als Ersatz für Leiharbeit können nicht nur zu Lohneinbußen, sondern auch zu versteckten Kosten und Risiken für Unternehmen führen. Meist werde nicht einkalkuliert, daß sich „zwangsläufig ein höherer Verwaltungsaufwand sowie rechtliche Risiken“ ergäben, erklärt der Sozialwissenschaftler Jan-Paul Giertz im „Trendbericht Werkverträge“ der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung. Zusatzkosten würden „durch den Verlust der Kontrolle über den gesamten Prozeß der Wertschöpfung entstehen, etwa infolge von Fehlern, Unfällen, Qualitätsmängeln oder Betrug“. Auch die Ausgaben für Infrastruktur und Arbeitsschutz, die bei einer Fremdvergabe bestehenblieben, würden häufig nicht mit eingerechnet. (fis)

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Zahl der Woche

Etwa 750 Euro zusätzlich müßten die 31,4 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten 2016 pro Kopf aufbringen, um die 23,6 Milliarden für die staatliche Flüchtlingshilfe zu finanzieren. Auf die Gesamtbevölkerung gerechnet sind es etwa 290 Euro pro Kopf. (Quelle: ifw-kiel.de/JF-Berechnung)