© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 51/15 / 11. Dezember 2015

Meldungen

Gesetzesänderung wegen AfD-Goldhandel 

BERLIN. Die Große Koalition hat einen Entwurf zur Änderung des Parteiengesetzes vorgelegt, um den Goldhandel der AfD auszutrocknen. Demnach soll der Staat Parteien nicht auf Basis der Umsätze ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten bezuschussen, sondern auf Basis ihrer Einnahmen. Bisher war der Goldhandel für die Partei eine alternative Geldquelle zu Spenden und Mitgliedsbeiträgen. Zu diesem Zweck verkaufte sie Gold zu einem Preis, der nahezu dem Einkaufpreis entsprach, also kaum Gewinn, aber staatliche Zuwendungen versprach. Die Partei erwirtschaftete nach eigenen Auskünften mit diesem Geschäft bisher zweieinhalb Millionen Euro. Durch das Gesetz droht der Partei ein entsprechendes Finanzdefizit. Die AfD rief ihre Mitglieder daher bereits zu Spenden auf. Die Gesetzesänderung sieht zudem vor, bis zur viermillionsten Stimme den Zuschuß pro Wählerstimme von 85 Cent auf einen Euro zu erhöhen. (cop)

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„We love Volkstod“ keine Volksverhetzung 

POTSDAM. Die Parole „We love Volkstod“ erfüllt nach Ansicht der brandenburgischen Landesregierung nicht den Tatbestand der Volksverhetzung. Das geht aus einer Antwort auf eine Anfrage der CDU-Landtagsabgeordneten Saskia Ludwig und Anja Heinrich hervor. Hintergrund ist eine Demonstration, an der auch die Linken-Abgeordnete Isabelle Van-dré teilgenommen hatte. Ein Foto zeigt sie neben dem Transparent „We love Volkstod – Bleiberecht für Alle“. Aus Sicht der Landesregierung handelt es sich bei dieser Parole nicht um Volksverhetzung. Aus dem Kontext werde deutlich, daß es sich um eine Persiflage der völkisch geprägten Verwendung des Begriffes ‘Volkstod’ handele, heißt es in der Antwort. Ludwig reagierte mit Unverständnis: „Mit dieser absurden Antwort hat sich die rot-rote Landesregierung diskreditiert und diese rechtfertigende Antwort legt nahe, daß sich die Landesregierung mit der Aussage ‘We love Volkstod’ offenbar identifiziert“, sagte sie der JUNGEN FREIHEIT. (krk)





Gericht verurteilt Wolfsburger IS-Kämpfer   

CELLE. Das Oberlandesgericht Celle hat zwei Islamisten wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung in einer terroristischen Vereinigung zu Haftstrafen verurteilt. Gegen Ayoub B. und Ebrahim H.B. wurden Freiheitsstrafen von vier beziehungsweise drei Jahren verhängt. Beide hatten sich zwischen Juni und August 2014 der Terrorgruppe „Islamischer Staat“ in Syrien angeschlossen. Ayoub B. hatte nach Ansicht der Richter beim IS eine Ausbildung an der Waffe durchlaufen. Ebrahim H.B hatte sich als Selbstmordattentäter für den IS zur Verfügung gestellt. Beide gehörten zu einer Wolfsburger Terrorzelle, die Dutzende junge Männer radikalisierte und als Kämpfer in den Irak und Syrien schickte. (ho)