© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 49/15 / 27. November 2015

Vermeintliche Umweltgesetze sollen lediglich Umsätze ankurbeln
Grüne Konzernlobby
Jörg Fischer

Was macht die Grünen-Abgeordnete Renate Künast, wenn sie nicht mit dem Rechtsausschuß in Washington weilt? Zum Beispiel wegen des VW-Skandals „besseren kollektiven Rechtsschutz“ für Verbraucher fordern und Anfragen an die Bundesregierung stellen, ob denn die Angaben auf den EU-Energieverbrauchsetiketten wirklich stimmen.

Warum hat die Rechtsanwältin das nicht in ihren 58 Monaten als Bundesministerin für Verbraucherschutz erledigt? Weil sich grüne Lobbygesetze allenfalls in der Begründung von ihren schwarz-roten Pendants unterscheiden. In der Praxis geht es nicht um Umweltschutz, sondern darum, den Bürger zu schröpfen. Daß Fernseher, Kühlgeräte oder Staubsauger nur bei wirklichkeitsfremden Labortests ihre Haltbarkeits- und Stromsparversprechen erfüllen, überrascht niemanden: Es geht – wie in anderen Bereichen auch – lediglich darum, den Umsatz anzukurbeln und gut organisierten Lobbygruppen möglichst hohe Extragewinne zuzuschanzen.

Das war bei zwei Gesellenstücken von Sigmar Gabriel ähnlich: Das Glühlampenverbot sollte die „Energiesparbirne“ befördern. Hätte der Markt entschieden, wäre manche Quecksilberbelastung unterblieben, und die Verbraucher wären von ganz allein zur innovativen LED-Technik umgestiegen. Auch die ab 2008 eingeführten Umweltzonen halten nicht das, was ihr Name verspricht: die Belastung durch gesundheitsgefährdenden Feinstaub und Stickoxid (NOX) ist kaum zurückgegangen.

Liegt das an den Abgasmanipulationen bei Dieselautos? Der VW-Konzern hat aber nur 40 Prozent Marktanteil. Haben also auch andere Hersteller gemogelt? Das Kraftfahrtbundesamt läßt noch testen, der Automobilverband VDA warnt vor einem „Generalverdacht“. Keine Spekulation ist, daß durch die Umweltzonen ältere, aber kaum weniger luftverpestende Dieselautos ausgesperrt und ihre Besitzer zum Neukauf gedrängt wurden – natürlich alles nur der Natur und Gesundheit zuliebe.