© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 49/15 / 27. November 2015

Lesereinspruch

Falsche Privatsache

Zu: „Die Rechnung muß der Steuerzahler begleichen“ von Peter Offermann (JF 46/15)

Die Behauptungen Ihres Autors zur privaten Krankenversicherung sind falsch. So stellen „Besserverdiener“ in der PKV nur einen relativ kleinen Anteil der privat Versicherten dar. Der überwiegende Anteil besteht aus Selbständigen (die unabhängig vom Einkommen in die PKV wechseln können) und – als größter Anteil – Beamten, ebenfalls unabhängig vom Einkommen. 

Es werden Altersbeiträge weit über tausend Euro im Alter erwähnt. Tatsächlich aber muß jeder private Krankenversicherer einen Basis- oder Standardtarif anbieten. Dessen Beitrag ist nach oben hin auf den jeweiligen Höchstbeitrag der Gesetzlichen Krankenversicherung begrenzt und den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung angeglichen. Bis zum Alter von 55 Jahren gibt es eine einfache Möglichkeit, von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukommen: Man kündigt seinen Vertrag mit der privaten Versicherung und meldet sich einfach bei einer gesetzlichen Krankenversicherung wieder an. Dies ist nicht schwieriger, als wenn man innerhalb der GKV die Kasse wechselt.

Sebastian Reichhart, Wendelstein