© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 46/15 / 06. November 2015

Meldungen

Rücktritt eröffnet Kampf um Bundesratssitze 

BERN. Die Bundesrätin Eveline Widmer-Schlumpf hat vergangene Woche ihren Rücktritt zum Ende des Jahres 2015 bekanntgegeben. Sie werde am 9. Dezember bei der Bundesratswahl nicht mehr als Bundesrätin antreten, erklärte die Graubündnerin. Ihre eigene Partei, die liberale Bürgerlich-Demokratische Partei (BDP), nahm den Entschluß mit „Bedauern und großem Verständnis“ zur Kenntnis. Während alle im Parlament vertretenen Parteien die Arbeit der Finanzministerin würdigten, nahm die Schweizerische Volkspartei (SVP) den Rücktritt lediglich zur „Kenntnis“. Nun biete sich dem Parlament die Möglichkeit, die Parteien wieder „gemäß ihrer Wählerstärke in die Landesregierung einzubinden“, erklärte die rechtsbürgerliche Partei, die am 18. Oktober bei der Parlamentswahl mit 29,4 Prozent wiederum stärkste Kraft geworden war (JF 44/15). Parallel dazu kündigte die Partei an, nun mindestens eine Kandidatur für einen zweiten Bundesratssitz vorzuschlagen. Dem Konkordanzsystem entsprechend hätten die drei wählerstärksten Parteien Anspruch auf zwei Sitze in der Landesregierung und die viertstärkste Partei Anspruch auf einen Sitz. 2007 hatten die Sozialdemokraten (SP), die Grünen und Christlichdemokratische Volkspartei (CVP) die damals eher unbekannte SVP-Politikerin mittels geheimer Absprachen als Gegenkandidatin von SVP-Bundesrat Christoph Blocher aufgebaut. Am 12. Dezember 2007 wählte die Bundesversammlung Widmer-Schlumpf in den Bundesrat. Im Anschluß wurde die Bündner Finanzdirektorin aus der SVP ausgeschlossen und gründete die BDP. (ctw)




Polen: Veto gegen Minderheitenrechte 

WARSCHAU. Am Montag nach der Parlamentswahl hat Präsident Andrzej Duda ein Veto gegen die kürzlich vom Sejm beschlossene Novelle des Minderheitengesetzes eingelegt. Die Novellierung sollte das 2005 erlassene Gesetz dahingehend verbessern, daß Angehörige anerkannter Volksgruppen auch vor Landratsämtern in ihrer Muttersprache kommunizieren dürfen. Bisher war diese Möglichkeit rechtlich nur auf Gemeindeebene zulässig, sofern zwanzig Prozent der Einwohner sich als Angehörige einer Volksgruppe deklarieren. Die Novelle sah zudem vor, gegen die Ablehnung zweisprachiger Ortsnamen in Berufung gehen zu können. Duda begründete sein Veto mit einer mangelhaften finanziellen Folgenabschätzung. Der Abgeordnete Richard Galla (Deutsche Minderheit) nannte die Begründung „belanglos“. Nach diesem Beispiel befürchte er, „daß es schwer werde, für die Minderheit wichtige Angelegenheiten im Sejm durchzusetzen“. Galla ist nach dem Ausscheiden eines Ukrainers und eines Weißrussen der einzig verbliebene Sejmabgeordnete, der nationale Minderheiten repräsentiert. (ru)