© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 46/15 / 06. November 2015

Lesereinspruch

Keine Abhilfe

Zu: „Drohung mit der Notbremse“ von Dirk Meyer (JF 44/15)

Professor Meyer übersieht, daß nach  geltendem Asylverfassungsrecht in Transitzonen aufgenommene Asylbewerber und Flüchtlinge den gleichen Rechtsschutz genießen wie außerhalb solcher Räume eingereiste. Nach Art. 16a Abs. 3 GG wird zwar vermutet, daß ein aus einem sicheren Herkunftsstaat geflohener Ausländer nicht politisch verfolgt wird. 

Dieser generellen Vermutung kann aber jeder individuell widersprechen. Diese Möglichkeit mißbrauchen die Betroffenen bekanntlich massenhaft in aufwendig langwierigen und aussichtslosen Behörden- und Verwaltungsgerichtsverfahren. Das ist ein wesentlicher Grund der ungebremsten Flut. Ihr ist durch die Bildung nationaler Transitzonen nicht einmal teilweise Herr zu werden. Abhilfe böte nur eine Grundgesetzänderung, der zufolge die vom Bundesgesetzgeber mit Wohlbedacht festgestellte Vermutung der Herkunft aus einem sicheren Land nicht mehr im Einzelfall widerlegt werden kann. Doch ist die für eine Verfassungsänderung erforderliche Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat derzeit nicht in Sicht.

Dieter Ellwanger, Leinfelden–Echterdingen