© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 46/15 / 06. November 2015

Unter geistiger Besatzung
Zivilklauseln: Zeitgeistige Denkverbote hemmen die Arbeit unserer Universitäten
Philipp Schumacher

Obwohl die Bundeswehr – von der Bevölkerung weitgehend akzeptiert – nun schon 60 Jahre existiert und sich trotz ihrer anfänglichen Schwierigkeiten mit der Tradition deutscher Streitkräfte im Einsatz rundum bewährt hat, geht der Entmilitarisierungstrend im deutschen Hochschulwesen munter weiter. 

Das einsatzstiftende Stichwort heißt „Zivilklausel“. Hiermit verpflichten sich mehr und mehr deutsche Universitäten, bei Forschung und Lehre von jeglichem Erkenntnisinteresse an militärischen Fragestellungen Abstand zu halten und insbesondere die Befassung mit Rüstungswirtschaft zu untersagen. An der Technischen Universität Berlin ist man seit langem stolz auf diese Tradition. 

Denn die ehemaligen britischen Besatzer hatten nach dem Krieg die damalige Technische Hochschule Charlottenburg dazu verpflichtet, auf Rüstungsforschung zu verzichten. Die unselige Tradition einer politisch blinden Rüstungsforschung, der das fatale „Rüstungswunder“ des Jahres 1944 mit zugeschrieben wurde, sollte nicht noch einmal Einzug an diese berühmte akademische Stätte deutscher Ingenieurskunst halten. 

Mittlerweile wird indessen mit dem Postulat der Zivilklausel flächendeckend demilitarisiert. Das bekommen auch Grundlagenforschungsinstitutionen wie die Fraunhofer-Gesellschaft zu spüren. Die verbliebenen fünf wehrtechnisch orientierten Fraunhofer-Institute sollen allen Ernstes im Wege einer Zivilklausel auf wehrtechnische Forschung verzichten. 

Derartige Zivilklauseln sind verfassungswidrig. Denn Forschung und Lehre sind grundsätzlich frei, und jeder Hochschullehrer kann sich auf Artikel 5 des Grundgesetzes berufen, um die Ungültigkeit einer derartigen Satzungsbestimmung deutlich zu machen. Soviel steht fest: Durch derartige satzungsmäßige Beschränkungen läßt sich die Freiheit der Forschungs- und Lehrtätigkeit eines Hochschullehrers nicht wirksam außer Kraft setzen. Bislang fehlt es indessen an Widerstand in der Professorenschaft. Man lebt mit den Zeitgeist-Zivilklauseln und hofft darauf, bei wehrtechnischen Berührungspunkten, in Ruhe gelassen zu werden. 

Abgesehen von der verfassungsrechtlich eindeutigen Lage sind Befassungsverbote im Stile von Zivilklauseln auch töricht. Denn die Trennlinie zwischen ziviler Nutzung und militärischer Forschung beziehungsweise umgekehrt ist nicht nur verschwommen, sondern kaum einzuhalten. 

Jeder Telekommunikationssatellit kann sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden, die Erforschung neuer Bremsbelege kann für Autos ebenso wie für Panzer fruchtbar gemacht werden. Die Substitution von Stahl durch Carbon hat Einzug in der Automobilindustrie gehalten, wird aber über kurz oder lang auch in Schützenpanzern Verwendung finden. 

Mit anderen Worten: Zivilklauseln können gar nicht rechtssicher angewandt werden. Die Debatte um ihre Einführung und die bereitwillige, mit antizipiertem Gehorsam vollzogene Unterwerfung durch die Mehrheit der Professorenschaft ist indessen symptomatisch für die geistesgeschichtliche Lage des deutschen Hochschulwesens. 

Während der russische Autokrat in Syrien demonstriert – und zwar mit Waffen –, was Machtpolitik ist, und Herr Erdogan im großen Stile die kurdischen Freiheitsbestrebungen bereit ist, auch militärisch zu bekämpfen sowie Frankreich nicht zögert, in Mali im Rahmen der Militäroperation Serval den angeblich internationalen Terrorismus zu bekämpfen, übt sich Deutschland weiterhin in peinlicher Zurückhaltung in militärischen Dingen. Das Land meint weiterhin, ohne Waffen Frieden schaffen zu können. Daß der Frieden stets der Ernstfall ist und der Einsatz von Waffen zu seiner Sicherung oder zu seiner Erzwingung nicht mit „Hurra“ geschehen sollte, dürfte nach den Erfahrungen der deutschen Geschichte wohl unbestritten sein. 

Daß die Gesinnungsdiktatur bestimmter Fakultäten, die Ingenieurfeindlichkeit mancher Geisteswissenschaftler und der ökologisch-pazifistische Universalismus an deutschen Universitäten Befassungsverbote in Gestalt von Zivilklauseln durchzusetzen vermag, widerspricht der Bedeutung von bewaffneter Macht in der gegenwärtigen Situation und der geopolitischen Rolle Deutschlands. 

Wer dies bezweifelt, möge einen Blick in Herfried Münklers jüngste Studie werfen. Bedarf es eines militärischen Angriffs auf das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, um die antimilitaristische Minderheit des Landes, die sich geistig in der Mehrheit befindet, davon zu überzeugen, daß sie schiefliegt? Es ist zu hoffen, daß sich diese politische Erkenntnis auch ohne derartige Verwerfungen im deutschem Bewußtsein durchsetzen wird. 

Die Welt ohne Feinde zu denken, ist Illusionismus und hat mit Links und Rechts nichts zu tun. Deutschland braucht eine offene Diskussion über die Zukunft bewaffneter Macht. Ohne dies wird unser Land keine Friedensmacht sein können.