© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 43/15 / 16. Oktober 2015

Promotionsrecht für Fachhochschulen: Widerstände gegen Nivellierung
Auf dem Weg zu Dr. pfleg.
(gf)

Mehr als 15 Jahre nach Einführung der Bologna-Reform wird sichtbar, daß „Bologna“ der Einstieg in ein rundum ökonomisiertes Hochschulsystem war. Nun scheint sich rechtzeitig Widerstand gegen die nächste Etappe zu formieren: das Promotionsrecht für Fachhochschulen (FH). Zwar räumen einige neue Landeshochschulgesetze den zu „Hochschulen für angewandte Wissenschaft“ umgetauften FH bereits erweiterte Spielräume für Promotionen ein. Aber noch sei diese „deutliche Schwächung des weltweit anerkannten deutschen Wissenschaftssystems“ zu stoppen. Davon ist zumindest Joybrato Mukherjee, Präsident der Uni Gießen sowie Vizepräsident des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (Forschung&Lehre, 9/2015), überzeugt. Seit „Bologna“ spiele die Hürde Habilitation in vielen Fächern ohnehin keine Rolle mehr. Geblieben als „echte universitäre Qualifikation“ sei den Universitäten allein die Promotion, weil nur sie, mit ihrer engen Verzahnung von Grundlagen- und angewandter Forschung, deren wissenschaftliche Qualität garantiere. Würde nun der FH-Markenkern, die berufsnahe Lehre, aufgegeben und erhielten etwa die „Pflegewissenschaften“ ein Promotionsrecht, fiele die letzte Hürde zwischen den Hochschultypen und der Weg zur „Einheitshochschule“ sei frei. Diese „Nivellierung“ gelte es zu verhindern.


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