© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 42/15 / 09. Oktober 2015

Juristische Schützenhilfe im Asylansturm: Mißbrauch findet gar nicht statt
Kumulative Verfolgung
(ob)

Mit der wiederholten Rede vom „angeblich massenhaften Asylmißbrauch“ und der Forderung nach schnelleren Abschiebungen vergifte Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer „das gesellschaftliche Klima“. Dadurch fühlt sich die Juristin Marei Pelzer, Vorstandsmitglied und rechtspolitische Referentin bei „Pro Asyl“, in die frühen neunziger Jahre zurückversetzt, als die „Stigmatisierungen ganzer Flüchtlingsgruppen“ den „Nährboden für Hetze und Angriffe“ bereitet hätten (Blätter für deutsche und internationale Politik, 9/2015). Wer den für Pelzer stets nur „angeblichen“ hunderttausendfachen Asylmißbrauch kritisiert, „spielt buchstäblich mit dem Feuer“ und stimuliere Brandanschläge von „organisierten Rassisten“ auf Asylbewerberunterkünfte. Nach Pelzers generöser juristischer Auslegung der Flüchtlingsdefinition der Vereinten Nationen kann es einen „Mißbrauch“ des bundesdeutschen Asylrechts gar nicht geben. Wenn etwa die sich vermeintlich zu Unrecht auf ihren Verfolgungsstatus berufenden Zigeuner aus den westlichen Balkanstaaten keinen Zugang zu sauberem Trinkwasser, Bildung oder medizinischer Versorgung hätten oder ihre Siedlungen zwangsgeräumt würden, stelle dies im Sinne des europäischen Flüchtlingsrechts klar eine „kumulative Verfolgung“ dar. Trotzdem lehne man in der EU ihre Asylanträge „rigoros“ ab.    

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