© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 39/15 / 18. September 2015

Meldungen

Salafisten  werben vor  Flüchtlingsunterkünften
DÜSSELDORF. Der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz hat vor salafistischen Missionierungsversuchen bei Flüchtlingen gewarnt. „Nach unseren Erkenntnissen haben Salafisten in Einzelfällen versucht, unter dem Vorwand vermeintlicher Hilfsangebote Kontakt zu Flüchtlingen aufzunehmen“, sagte ein Sprecher der Behörde der Welt. Ziel sei eine religiöse Radikalisierung der Flüchtlinge zu Lasten ihrer Integration. Zur Lösung sollen Mitarbeiter der Flüchtlingsunterkünfte geschult werden, Salafisten anhand ihrer Sprachgewohnheiten und Kleidung zu erkennen und ihre Annäherungsversuche zu melden. Zuvor hatte der Salafistenprediger Pierre Vogel für seine Glaubensbrüder eine Strategie zur gezielten Missionierung von Asylsuchenden veröffentlicht. Auf Facebook riet er dazu, Flüchtlingsunterkünfte aufzusuchen und Hilfe anzubieten. „Ruft euch ins Bewußtsein, daß ihr dies für Allah macht“, mahnte Vogel. (cop)




Gewalt zwischen Türken und Kurden
Berlin. In mehreren deutschen Städten hat die Polizei am Wochenende Ausschreitungen zwischen Türken und Kurden gemeldet. In Hannover wurde dabei ein 26 Jahre alter Kurde lebensgefährlich verletzt. Der Mann hatte an einer Protestveranstaltung gegen die türkische Politik teilgenommen und wurde dabei von einem vermutlich türkischstämmigen Deutschen mit einem Messer angegriffen. In Essen konnte die Eskalation zwischen illegal demonstrierenden Kurden und Türken durch Polizeieingriff verhindert werden. Auch in Hamburg mußte die Polizei beide Seiten auf Abstand halten, um eine körperliche Auseinandersetzung zu verhindern. (cop)




Keine Hartz-IV-Pflicht für EU-Ausländern
LUXEMBURG. Die Bundesrepublik darf arbeitslosen EU-Ausländern Hartz IV und andere Sozialleistungen verweigern. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hervor. „Ausländer, die nach Deutschland kommen, um Sozialhilfe zu erhalten, oder deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitssuche ergibt, erhalten keine Leistungen der deutschen Grundsicherung“, teilte das Gericht mit. Dabei spiele es keine Rolle, ob die Personen zuvor kurzfristig einer Erwerbstätigkeit nachgekommen seien. Auch eine Einzelfallprüfung brauche es nicht, stellten die Richter klar. Hintergrund der Entscheidung ist die Klage einer in Bosnien geborenen Schwedin. In der Bundesrepublik arbeitete sie weniger als ein Jahr und forderte daraufhin Hartz-IV-Zahlungen, die ihr nach sechs Monaten wieder gestrichen wurden. Die Entscheidung gilt als Grundsatzurteil,
da beim Bundessozialgericht noch mehrere ähnliche Klagen vorliegen. (ho)




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Nein, dies würde nur noch mehr Ausländer in die EU locken. 5%
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