© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 35/15 / 21. August 2015

Einen an der Tasche
Urteil der Woche

Auf den ersten Blick erschließt sich der Sinn des Schriftzuges nicht. „FCK CPS“ stand im vergangenen Jahr auf der Tasche einer Teilnehmerin einer linken Demonstration. Durch die  fehlenden Vokale ist die Parole „Fuck Cops“ nur für Kenner zu verstehen. Dazu gehörten allerdings einige Polizisten, die die Frau anzeigten. 

Das Urteil des Münchner Amtsgerichts: 32 Stunden gemeinnützige Arbeit. Da half der Studentin auch kein Verweis auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, nach dem die anstößige Buchstabenkombination im öffentlichen Raum nicht unbedingt strafbar sei. Was die Provokateurin übersah: Sobald der Schriftzug im Zusammenhang zu einer überschaubaren und abgegrenzten Personengruppe gezeigt wird, habe sie „Konfliktpotential“ und kann geahndet werden.