© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 33/15 / 07. August 2015

Meldungen

Atypische Beschäftigung belastet Partnerschaften 

MÜNSTER. Sogenannte atypische Beschäftigungsverhältnisse wie Zeitarbeit oder befristete Anstellungen belasten Partnerschaften. Nicht verheiratete Paare trennen sich deutlich häufiger, wenn ein Partner Leiharbeiter ist oder wenn beide Partner atypische Stellen haben, fanden Wissenschaftlerinnen des Forschungszentrums Familienbewußte Personalpolitik (FFP) der Uni Münster heraus. In Ehen zeige sich dieser Effekt nicht. „Dies ist ein Anzeichen dafür, daß nichteheliche Lebensgemeinschaften von den Belastungen, die mit einem derartigen Beschäftigungsverhältnis verbunden sind, leichter destabilisiert werden können“, heißt es in der FFP-Studie über „Die Bedeutung atypischer Beschäftigung für zentrale Lebensbereiche“. Befristungen und Zeitarbeit würden meist unfreiwillig übernommen, um so der Alternative Arbeitslosigkeit zu entgehen. „Bei Teilzeit- und geringfügiger Beschäftigung sehen die Motive in der Regel anders aus: Insbesondere Frauen wählen diese Beschäftigungsformen häufig bewußt, um durch die so entstehenden zeitlichen Freiräume berufliche und familiale Pflichten leichter zu vereinbaren“, so das FFP. (fis)

 www.ffp.de





Komplette Abschaffung der Erbschaftsteuer

BERLIN. Der Bundesverband mittelständische Wirtschaft (BVMW) hat die vollständige Abschaffung der Erbschaftsteuer gefordert. „Union und SPD ist es erwartungsgemäß nicht gelungen, mittelständische Unternehmen und Arbeitsplätze im Erbfall durch Freigrenzen und Verschonungsregelungen verfassungskonform zu erhalten“, erklärte BVMW-Präsident Mario Ohoven. Eine Abschaffung wäre auch sehr viel leichter mit EU-Recht vereinbar. Übergangsweise sei ein Flat-Tax-Tarif denkbar: „Die Erbschaftsteuer würde damit zu einer einfachen Verkehrssteuer werden, die Steuersätze könnten über die Zeit gegen Null angepaßt werden“, erläuterte Ohoven. „Bei einer Flat-Tax-Lösung müßte der Steuersatz deutlich unter zehn Prozent betragen. Die aktuellen Freibeträge sollten verdoppelt werden.“ (fis)

 bvmw.de





Zahl der Woche

Von 41,4 auf 38,7 Prozent sind die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung in den vergangenen zehn Jahren gesunken. Der Rentenbeitrag fiel von 19,5 auf 18,7 Prozent, der Arbeitslosenbeitrag von 6,5 auf drei Prozent. Der Kranken- und Pflegebeitrag erhöhte sich von 15,4 auf 17 Prozent. (Quelle: Böckler Impuls 11/15)