© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 28/15 / 03. Juli 2015

Heimatvertriebene und heutige Flüchtlinge
Unzulässige Gleichsetzung
Bernhard Knapstein

Am Gedenktag  für die Opfer von Flucht und Vertreibung hat Bundespräsident Gauck auf die Aufnahme der deutschen Heimatvertriebenen 1945 in Restdeutschland verwiesen, um so für die Aufnahme der Flüchtlinge von heute zu werben. Das ging nicht nur vielen Vertriebenen zu weit, auch Horst Seehofer wollte den Vergleich in einem Interview so nicht stehenlassen. Die Ursachen seien andere, und es gehe auch um massenhaften Asylmißbrauch. 

Es folgte ein Bombardement an harscher Kritik von Grünen, Linken und SPD – jenes Lagers also, in dem deutsche Vertriebene auch schon „Migranten“ genannt wurden, als sei die Vertreibung der reinste Spaziergang gewesen. Deren Aufnahme war die logische Solidarität gegenüber eigenen Volksgruppen und Staatsbürgern. Eine andere Entscheidung war schlichtweg nicht denkbar – und wäre es auch heute noch nicht. 

Politisch Verfolgte und Wirtschaftsflüchtlinge sind, bei aller Empathie gegenüber dem Einzelschicksal, andere Kategorien. Andernfalls führte Gaucks Vergleich zum Gleichbehandlungsgrundsatz. Offene Grenzen für ausnahmslos alle Flüchtlinge – wie einst für alle Deutschen? Die Absurdität liegt auf der Hand. Nein, wir wollen politisch oder religiös Verfolgten Schutz und Asyl gewähren. Das aber setzt Differenzierung voraus.