© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 27/15 / 26. Juni 2015

Österreich und sein Islamgesetz von 1912: Für eingewanderten Islam ungeeignet
Europäisch geprägte Muslime erwartet
(wm)

Die 1878 erfolgte Okkupation von Bosnien und Herzegowina leitete im Verhältnis der Habsburgermonarchie  zum Islam eine Veränderung ein, die Wien kurz nach der Annexion dieser Territorien (1908) zwang, für 500.000 neue muslimische Staatsbürger im Juli 1912 ein Religionsfreiheit garantierendes „Islamgesetz“ zu erlassen. Dessen praktische Umsetzung entfiel infolge der Kriegsniederlage des k.u.k Reiches. In der Republik Österreich lebten kaum mehr als 1.000 Moslems. Relevant wurde das Problem, wie mit islamischer Bevölkerung umzugehen sei, erst wieder mit dem verstärkten türkischen Gastarbeiterzuzug in den 1960ern. 1981 gab es schon 77.000, 2009 über 515.000 Muslime. Heute besuchen Wiener Hauptschulen 10.700 muslimische und nur noch 8.600 katholische Kinder. Das im Februar 2015 novellierte Islamgesetz von 1912 trägt dieser Entwicklung Rechnung und etabliert die theologisch-islamische Ausbildung an Österreichs Universitäten (Herder Korrespondenz, 5/2015). Da das Gesetz aber auch die Verbreitung der islamischen Lehre auf anerkannte Glaubensgemeinschaften beschränkt, um fundamentalistische Strömungen einzudämmen, provozierte dieser angeblich „islamophobe“, einen „Islam europäischer Prägung“ fördernde Gesetzeszweck heftige Ablehnung muslimischer Gruppierungen. 


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