© JUNGE FREIHEIT Verlag GmbH & Co. www.jungefreiheit.de 27/15 / 26. Juni 2015

Aufgeschnappt
Mehrwert-Schwitzen
Matthias Bäkermann

Es ist wohl nur eine moderne Sage, nach der drei Viertel der weltweiten Steuerrechtsliteratur auf deutsch vorläge. Aber zehn Prozent, wie Fachleute meinen, ist ja auch schon ganz beachtlich. 

Und damit dieser profunde Nachweis für den Einfallsreichtum der deutschen Finanzverwaltung nicht dahinschwindet, gilt ab dem 1. Juli 2015 der „Nichtanwendungserlaß für den Paragraphen 12, Absatz 2, Nummer 9 des Umsatzsteuergesetzes“. Danach wird der Saunabesuch nicht mehr als „allgemeiner Heilzweck“ anerkannt und muß künftig mit 19 Prozent versteuert werden. Wie das Gastgewerbemagazin vergangene Woche beklagte, dürften nun Hotels künftig ihren Gästen keine kostenlose Nutzung mehr anbieten, weil diese Leistung – ähnlich wie die Minibar – ausdrücklich neben der anders besteuerten Beherbergung ausgewiesen werden muß. Stefan Wild vom Hotellerie-Verband Dehoga Bayern kritisiert diese zusätzlichen Buchhalter-Pflichten: „Die Bürokratie wird immer schlimmer.“ Selbst ein symbolischer Preis wie ein Euro wäre nicht statthaft, weil dieser die Sachkosten nicht deckt und vom Betriebsprüfer als verbotene Mischkalkulation mit dem Übernachtungspreis gedeutet werden könnte. So bringt die neue „Sauna-Steuer“ alle zum Schwitzen – bis auf den Finanzminister.